Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes verkündet

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde am 13. Juni 2023 unter der Nummer 146 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, mehr Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzubinden, mehr Erwerbstätige mit gesundheitlichen Einschränkungen in Arbeit zu halten sowie Menschen mit Schwerbehinderung zielgenauer zu unterstützen. 

Zu den einzelnen Maßnahmen gehören:

  • Menschen mit Behinderung bevorzugt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigten und den Einsatz der Mittel darauf zu konzentrieren.
    Damit entfällt die institutionelle Förderung von Einrichtungen, wie Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen der Integrations- und Inklusionsämter
    Wird eine Anspruchsleistung, wie Arbeitsassistenz oder Berufsbegleitung, im Rahmen der unterstützten Beschäftigung nach Art und Umfang konkret beantragt und entscheidet das Integrationsamt sechs Wochen lang nicht, so gilt der Antrag als bewilligt. 
  • Neuausrichtung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin
    Die Zusammensetzung des Beirats wird damit nicht mehr rein medizinisch geprägt sein. Künftig sollen auch die Verbände für Menschen mit Behinderungen sieben Mitglieder für den Beirat benennen. Vier davon müssen Ärzte sein.
  • Höhere Lohnkostenzuschüsse beim Budget für Arbeit
    Durch die Abschaffung der Deckelung soll sichergestellt werden, dass auch mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro bundesweit der maximale Lohnkostenzuschuss – soweit im jeweiligen Einzelfall erforderlich – gewährt werden kann.

Diese Maßnahmen sollen durch Mittel der Ausgleichsabgabe finanziert werden. Daher umfasst das Gesetz die Einführung eines vierten Staffelbetrags bei der Ausgleichsausgabe für Betriebe, die keinen Menschen mit Behinderung beschäftigen. Für kleine Unternehmen gibt es wie bisher Ausnahmeregelungen.

Das ZB Digitalmagazin bietet in einem Interview mit dem BIH-Vorstandsvorsitzenden Christoph Beyer mehr Einzelheiten zu den Neuerungen.

Zum Digitalmagazin