Rollstuhlfahrer mit einem Kollegen in einer Fabrik.

Ein­gliederung in den allgemeinen Arbeits­markt

Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung

Betriebliche Qualifizierung

Unter­stützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche Quali­fizierung, Ein­arbeitung und Be­gleitung behinderter Menschen mit besonderem Unter­stützungs­bedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeits­marktes. Ziel ist ein sozial­versicherungs­pflichtiges Beschäftigungs­verhältnis. Wesentlich bei der Unterstützten Beschäftigung ist der Grund­satz "Erst platzieren, dann qualifizieren".

Die Unterstützte Beschäftigung beginnt mit einer individuellen betrieblichen Qualifizierung, für die in der Regel die Bundes­agentur für Arbeit als Kosten­träger zuständig ist. Die Qualifizierungs­phase dauert in der Regel bis zu zwei Jahre.

 

Berufs­begleitung

Wenn ein sozial­versicherungspflichtiges Beschäftigungs­verhältnis erreicht ist und eine weiter­gehende Unterstützung benötigt wird, kann das Integrations- und Inklusions­amt eine Berufs­begleitung – zum Beispiel durch einen Integrations­fach­dienst – fördern. Die Dauer dieser Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des behinderten Menschen.

 

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Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ermöglicht den schwerbehinderten Menschen eine dauerhafte Alternative zu einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

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Technischer Beratungsdienst

Der Technische Beratungsdienst ist ein Fachdienst der Integrations- und Inklusionsämter. Die beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure dort kennen sich aus in Fragen der Ergonomie und haben Erfahrungen mit den Auswirkungen unterschiedlichster Behinderungen.