Rollstuhlfahrer sitzt mit Kollegen in einem Konferenzr

Inklusionsbeauftragter

Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers

Ebenso wichtig wie die Schwerbehindertenvertretung ist der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers (IBAG). Denn so haben Menschen mit Behinderung sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite eine kompetente Ansprechperson, die sich mit Fragen rund um Behinderung im Betrieb auskennt. Zudem sind IBAG ein unverzichtbares Bindeglied zu den Integrations- und Inklusionsämtern (InA). Auf dieser Seite finden Sie als IBAG Infos zu Ihren Rechten und Pflichten sowie ein Formular für die gesetzlich verpflichtende Meldung an das für den Sitz Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle zuständige Integrationsamt.

Meldung an das Integrationsamt

§ 163 Abs. 8 SGB IX:  Zusammenwirken der Arbeitgeber mit dem Integrationsamt 

Informationen zum Arbeitgeber

Angaben zu Ihrem Arbeitgeber werden zur Ermittlung des für Sie zuständigen Integrationsamts benötigt. Dafür sind die korrekte Postleitzahl und die Stadt besonders wichtig. Das Vorgehen ist hier wie folgt: Nach Eingabe der Postleitzahl wird die zugehörige Stadt unterhalb des Feldes eingeblendet. Wenn Sie diese anklicken, wird das dunkel unterlegte Feld für die Stadt automatisch befüllt.

Bitte die achtstellige Betriebsnummer eintragen oder die Eingabe entfernen.
Tragen Sie bitte die PLZ erneut ein und wählen Sie die Stadt aus.

Informationen zum Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers und zum Termin der Bestellung

In diesem Bereich geht es um den vom Arbeitgeber bestellten Inklusionsbeauftragten. Arbeiten Sie an einem anderen Standort als Ihr Arbeitgeber? Dann klicken Sie auf das Kästchen „Die Adresse unterscheidet sich vom Arbeitgeber“. Danach werden zusätzliche Felder eingeblendet, in die Sie Ihre Anschrift eintragen können.

Tragen Sie bitte die PLZ erneut ein und wählen Sie die Stadt aus.
Bitte eine gültige Telefon-Nummer eintragen oder die Eingabe entfernen.

Die mit * markierten Felder sind Pflichtfelder

Publikationen

Wissen für Inklusionsbeauftragte

Die Schriften können Sie hier als PDF herunterladen. Gedruckte Exemplare sind bei Ihrem Integrationsamt erhältlich.

Cover der ZB Spezial zum Thema Finanzielle Leistungen.

Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf

Die Integrationsämter fördern und sichern die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Sie unterstützen nicht nur die schwerbehinderten Beschäftigten, sondern auch ihre Arbeitgeber – finanziell wie auch durch persönliche Beratung. Einen Überblick erhalten Sie dazu in der ZB Info „Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf“.

Cover der ZB Spezial zum Thema Arbeitgeber gewinnen.

Arbeitgeber gewinnen

Das ZB Spezial "Arbeitgeber gewinnen" beschäftigt sich damit, wie die Integrationsämter Sie als Arbeitgeber im konkreten Einzelfall individuell unterstützen: ob beratend, finanziell oder durch dauerhafte Begleitung. Große, mittelständische und kleine Betriebe sowie der öffentliche Dienst berichten von ihren Erfahrungen.