Aufgaben und Leistungen
Das Tätigkeitsfeld der Integrations- und Inklusionsämter
Das Tätigkeitsfeld der Integrations- und Inklusionsämter
Leistungen der Integrations- und Inklusionsämter
Menschen mit Schwerbehinderung in das Arbeitsleben einzugliedern, ist die Hauptaufgabe der Inklusions- und Integrationsämter. Die Tätigkeit richtet sich sowohl an Menschen mit Behinderung als auch an Arbeitgeber.Die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung in das Arbeitsleben. Dabei sind sie gleichermaßen für Menschen mit Behinderung wie auch für Arbeitgeber tätig. Ihre Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) umfassen:
- Leistungen an Menschen mit Schwerbehinderung und ihre Arbeitgeber (die sogenannte "Begleitende Hilfe im Arbeitsleben")
- Besonderer Kündigungsschutz für Menschen mit Schwerbehinderung
- Kurse und Öffentlichkeitsarbeit
- Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe