Im Gespräch: Johannes Magin, Landesarbeitsgemeinschaft IFD Bayern
Die individuelle Unterstützung, Begleitung und Betreuung von Menschen mit Schwerbehinderung und ihrer Arbeitgeber ist das Kernstück der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Die Inklusions- und Integrationsämter nutzen dafür die Dienste Dritter, der Integrationsfachdienste, kurz IFD.
25 Jahre Integrationsfachdienst
Aus Anlass des 25. Jubiläums der bundesweiten Integrationsfachdienste (IFD) sprachen wir mit dem Vorstandsvorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfachdienste Bayern e. V. über die Entstehungsgeschichte der IFD, über die aktuellen Aufgaben sowie die künftigen Herausforderungen und Chancen.
Den vollständigen Text zu diesem Podcast können Sie hier herunterladen.
Menschen mit Behinderung
Interessenvertretungen
Schülerinnen, Schüler und Azubis
Sonstige Aufgaben
Das Qualitätsmanagement KASSYS sorgt dafür, dass die Integrationsfachdienste einheitliche Standards und eine gleichbleibend hohe Qualität anbieten können.
Wer hilft Arbeitgebern beim Zugang zu Fördermitteln und rechtlichen Fragen? Welche technischen Lösungen empfiehlt der Technische Beratungsdienst (TBD) vor Ort? Und wie unterstützt der Integrationsfachdienst (IFD) Beschäftigte und Betriebe im Arbeitsalltag? In drei Micorlearning werden die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), der TBD und der IFD vorgestellt.
Gesetzliche Verankerung der IFD im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), das zum 1. Juli 2001 in Kraft trat. In § 192 SGB IX werden die Integrationsfachdienste als zentrale Unterstützungsangebote für Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichgestellte definiert. Die IFD sollen sich vor allem um Menschen mit geistiger Behinderung und besonders von Behinderung betroffene Menschen kümmern.
Zum 1. Januar 2005 übernehmen die Inklusions- und Integrationsämter die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste. Ziel ist es, die bis dahin oft getrennten Angebote zu bündeln und Menschen mit Behinderung sowie Arbeitgebern regionale Unterstützung „aus einer Hand“ zu bieten.
Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in Deutschland ratifiziert. Damit werden Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gesetzlich verankert. Die Bedeutung der IFD für inklusive Beschäftigung nimmt weiter zu.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stärkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben grundlegend. IFD unterstützen bei der Arbeitsplatzsuche und der Stabilisierung im Beruf – häufig in Kooperation mit Jobcoaches.
Zum 1. Januar 2024 wird ein gefördertes Jobcoaching fest im Gesetz verankert. IFD sind nicht nur erste Anlaufstelle zur Vermittlung von Jobcoaches. Neben zahlreichen anderen Aufgaben bieten viele Integrationsfachdienste selbst Jobcoaching an.
Die Integrationsfachdienste bilden ein flächendeckendes Netz mit zuletzt 197 IFD (Stand: 31.12.2024). Knapp 60.000 Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung wurden unterstützt, darunter mehr als 12.000 Schülerinnen und Schüler. 59 Prozent standen in einem Beschäftigungsverhältnis.
Die Integrationsfachdienste sind nicht im luftleeren Raum entstanden. Bereits in den 1980-er Jahren begann die Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch berufsbegleitende Dienste der damaligen Hauptfürsorgestellen sowie spezialisierte Fachdienste der Arbeitsämter.
1994 erfolgt eine Änderung des Grundgesetzes: In Artikel 3 Absatz 3 wird das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung aufgenommen. Die Integration von Menschen mit Behinderung nimmt weiter Fahrt auf.
Mit dem bundesweiten Modellversuch „Integrationsfachdienste“ (1998 – 2001) wird schließlich die Grundlage für eine flächendeckende Struktur geschaffen. Zudem sollen die vielen auf spezifische Beeinträchtigungen zugeschnittenen Dienste zu einheitlichen bundesweiten IFD zusammengefasst werden. Parallel dazu entstehen erste Standards für Dokumentation und Qualitätssicherung – wichtige Voraussetzungen für die spätere gesetzliche Verankerung einerseits sowie die Qualität und den Erfolg der IFD-Arbeit andererseits.
Es gibt bundesweit ein dichtes Netz an Integrationsfachdiensten. Ratsuchende – Menschen mit Schwerbehinderung, Angehörige, Arbeitgeber oder das betriebliche Integrationsteam – können sich direkt an einen Integrationsfachdienst wenden.
Mit insgesamt knapp 200 IFD (Stand 31.12.2024) haben die Integrationsfachdienste eine über viele Jahre gewachsene Arbeitsmarktpräsenz. Dies trägt dazu bei, dass die IFD als kompetentes und neutrales Unterstützungsangebot auch von den Arbeitgebern allgemein akzeptiert und genutzt werden. Die Quote der erfolgreich gesicherten Arbeitsverhältnisse liegt seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Im Jahr 2024 betrug die Quote der gesicherten Arbeitsverhältnisse 82 Prozent.
Beispiele für die praktische Arbeit der Integrationsfachdienste lesen Sie im Digitalmagazin Arbeit:inklusiv! der Inklusions- und Integrationsämter.