Gruppenfoto der BIH-Mitglieder vor dem LVR Landeshaus in Köln.

Mitglieder der BIH

In allen 16 Bundes­ländern und auf Bundes­ebene

In allen 16 Bundes­ländern und auf Bundes­ebene

Träger der Sozialen Ent­schädi­gung so­wie Integrations- und Inklusions­ämter

In Deutschland gibt es Träger der Sozialen Entschädigung sowie Integrations- und Inklusions­ämter in allen 16 Bundes­ländern und auf Bundes­ebene. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundes­land mit zwei Trägern der Sozialen Entschädigung und Integrations­ämtern, angesiedelt auf kommunaler Ebene bei den Landschafts­verbänden. Die Bundes­länder sind über ihre Arbeits- und Sozial­ministerien oder Landes­ämter für Soziales oder Verwaltung Mitglieder der BIH. Hinzu kommt das Personal­management der Bundes­wehr für die Soldaten­versorgung und -fürsorge.

 

 

Mitglieder der BIH nach Bundes­ländern

Baden-Württemberg
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Kommunal­verband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Bayern
Staats­ministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Landes­behörde Zentrum Bayern Familie und Soziales

Berlin
Landes­amt für Gesundheit und Soziales

Brandenburg
Landes­amt für Soziales und Versorgung

Land Bremen
Amt für Versorgung und Integration

Hamburg
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Hessen
Landes­versorgungsamt beim Regierungs­präsidium Gießen
Landes­wohlfahrts­verband Hessen

Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Soziales, Integration und Gleich­stellung

Niedersachsen
Landes­amt für Soziales, Jugend und Familie

Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Landschafts­verband Rheinland
Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Rheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Saarland
Landesamt für Soziales

Sachsen
Kommunaler Sozialverband Sachsen

Sachsen-Anhalt
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Landes­verwaltungsamt

Schleswig-Holstein
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
Landesamt für Soziale Dienste

Thüringen
Landes­verwaltungsamt

Bundesrepublik Deutschland
Bundes­amt für das Personal­management der Bundeswehr

 

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Einige Mitglieder der BIH auf einem Gruppenfoto.

Vorstand

Der Vorstand der BIH handelt auf Basis der Beschlüsse der Mitglieder­versammlung und der empfehlenden Beschlüsse der Fach­ausschüsse.

Hände von Konferenzteilnehmer/innen auf Tischen mit Besprechungsunterlagen.

Gremien

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der BIH. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung zusammen.