Ein älterer Mann mit Brille und weißem Vollbart schaut nachdenklich.

Kriegsopfer

Leistungen der Sozialen Entschädigung für Kriegsopfer

Kriegsopfer haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung, wenn sie im Inland durch Vorgänge im Zusammenhang mit einem der beiden Weltkriege gesundheitlich geschädigt wurden.

Die Zahl der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen geht zwar demografiebedingt sehr stark zurück. Es kann aber auch künftig noch Menschen geben, die durch die Auswirkungen der Weltkriege Schäden erleiden. Das kann zum Beispiel bei bislang noch nicht entdeckten oder unschädlich gemachten Minen, Granaten oder Bomben – sogenannten Blindgängern – der Fall sein. Menschen, die durch Blindgänger einen gesundheitlichen Schaden erleiden, haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.

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Entschädigung

Berechtigte sowie Hinterbliebene haben Anspruch auf anrechnungsfreie Leistungen. Das heißt, dass diese bei anderen Sozialleistungen als Einkommen unberücksichtigt bleiben.

Ein Bundeswehrsoldat steht in Uniform vor einer Tafel.

Ehemalige Soldaten der Bundeswehr / Hinterbliebene

Erfahren Sie hier, auf welche Leistungen ehe­malige Soldatinnen und Soldaten der Bundes­wehr haben können, wenn sie eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben.