Eine lächelnde Frau mit einem Headset

Kontakt zu den Trägern der Sozialen Entschädigung

Dicker Papierstapel und ein Taschenrechner liegen auf einem Büroschreibtisch.

Versorgungs­verwaltungen

Für die Anerkennung der Anspruchs­berechtigten und für die Vergabe der Versorgungs­leistungen der Sozialen Entschädigung sind die Versorgungs­behörden in den einzelnen Ländern zuständig.

Außenansicht des LVR Landeshauses in Köln.

Haupt­fürsorge­stellen

Für die zusätzlichen Fürsorge­leistungen sind die Haupt­fürsorge­stellen im jeweiligen Bundes­land als sogenannte Träger der Kriegs­opfer­fürsorge und Rehabilitations­träger zuständig.

Bundeswehrsoldat sitzt mit Vertragsunterlagen und einem Kugelschreiber in der Hand am Schreibtisch.

Bundes­wehr­verwaltung (Soldaten­versorgung)

Personen, die in Aus­übung ihres Wehr­dienstes eine gesund­heitliche Schädigung erlitten haben oder deren Hinter­bliebene, unter­liegen mit ihren etwaigen Ansprüchen dem Sozialen Entschädigungs­recht und dem Leistungs­katalog des Bundes­versorgungs­gesetzes. Die alleinige örtliche und sachliche Zuständigkeit für diese Personen und ihre Ansprüche hat jedoch die Bundes­wehr­verwaltung. 

Kontaktmöglichkeiten
Betroffene erhalten telefonisch Auskunft. Bei Fragen zu:

  • Rentenleistungen und zur Kriegsopferfürsorge mit den Teilbereichen Rehaleistungen, Sozialhilfe und Eingliederungshilfe erreichen Sie die Ansprechstelle unter 0211 959 2719
  • Heil- und Krankenbehandlungen erreichen Sie die Ansprechstelle unter 0211 959 2489
  • Orthopädischer Versorgung hilft Ihnen die Ansprechstelle unter 0211 959 3113

Darüber hinaus können Sie die Bundeswehrverwaltung auch per E-Mail kontaktieren. 

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
BAPersBw VII 2 Soziale Entschädigung 
Wilhelm-Raabe-Str. 46 
40470 Düsseldorf