Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Alles was Sie brauchen

Damit setzen Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) erfolgreich um. Die Schriften sind bei Ihrem Integrationsamt erhältlich.

Cover des ZB Ratgebers zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein essentieller Teil des Arbeitslebens und ermöglicht die Eingliederung nach einer langen Krankheit seitens des Arbeitnehmers. Wichtige Informationen zum BEM erhalten Sie ausführlich auf den 89 Seiten des ZB Ratgebers.  

Ein Screenshot der Webseite REHADAT Recht zum Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Alle Entscheidungen.

Rechtsprechung zum BEM

Rechtliche Grundlage für das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX.

Die naturgemäß allgemein formulierte gesetzliche Regelung wurde durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mehrfach konkretisiert. Rechtliche Zweifelsfragen aus der Anfangszeit sind inzwischen geklärt.

Ein Screenshot der Webseite REHADAT Recht zum Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Gute Praxis

Beispiele guter Praxis

Die REHADAT Datenbank bietet viele aktuelle Beispiele aus der Praxis. Ganz unterschiedliche Unternehmen und Organisationen werden dort vorgestellt, bei denen das BEM gut funktioniert oder die besondere Herausforderungen gemeistert haben. Die Beispiele können gefiltert werden, so dass Ihnen nur die für Sie relevanten Fälle angezeigt werden. 

Cover einer LVR-Publikation mit Handlungsempfehlungen zum BEM.

Handlungsempfehlungen zum BEM

Mit der nunmehr 7. Auflage stehen die Inklusionsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe mit diesen aktualisierten Handlungsempfehlungen den Betrieben und Dienststellen und deren betrieblichen Akteuren mit Rat und Tat  zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement zur Seite.