Auf einem Ausdruck werden Kästchen angehakt.

Voraussetzungen für das Antragsverfahren

Langfristige Folgen einer gesundheitlichen Schädigung

Um Leistungen der Sozialen Entschädigung in Anspruch nehmen zu können, muss

  • das schädigende Ereignis zu einer gesundheitlichen Schädigung und
  • die gesundheitliche Schädigung zu einer Gesundheitsstörung geführt haben.

Ein Beispiel hierfür ist ein tätlicher Angriff mit einem Messer (schädigendes Ereignis), durch den die Lunge verletzt wurde (gesundheitliche Schädigung), was zu einer dauerhaften Einschränkung der Lungenfunktion (Gesundheitsstörung) geführt hat.

Anspruchsberechtigte sollen mit der Sozialen Entschädigung bei der Bewältigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen unterstützt werden. Welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sein müssen, hängt von den benötigten Leistungen ab. Ist eine Krankenbehandlung notwendig, gelten beispielsweise andere Voraussetzungen als bei einem Berufsschadensausgleich. Möglich sind sowohl Geld- als auch Sach- oder Dienstleistungen. Die Träger der Sozialen Entschädigung in den einzelnen Bundesländern oder Fallmanagerinnen beziehungsweise Fallmanager helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

Leistungen wie Heil- und Krankenbehandlungen oder ein Berufsschadensausgleich bemessen sich nach Umfang und Schwere der Schädigungsfolgen und dem jeweiligen Bedarf. Rentenleistungen werden ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen erbracht. Weitere Leistungen dienen als Einkommens- und Unterhaltsersatz und hängen daher vom individuellen Einkommen und Vermögen ab.

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Eine Hand umkreist mit einem roten Stift die Zahl „20“ auf einem Kalenderblatt.

Fristen

Eine Antragsfrist für Leistungen der Sozialen Entschädigung gibt es grundsätzlich nicht. Dennoch hat ein frühzeitiger Antrag innerhalb eines Jahres Vorteile.