Verordnung zur Durchführung des Berufsschadensausgleiches nach § 89 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGBXIV - Berufsschadensausgleichsverordnung - SGBXIVBSchAV)
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei den Besonderen Leistungen im Einzelfall im Sozialen Entschädigungsrecht (Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV - EVV)
Übersichtlicher, regelmäßiger und interaktiver: das neue Digitalmagazin der Inklusions- und Integrationsämter rund um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung hat viel mehr als einen neuen Namen.