Wahl der Schwerbehindertenvertretung
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SBV-Wahl kompakt
Vor der Durchführung der SBV-Wahl gilt es, die Frage nach dem Wahlverfahren zu klären. Hierbei gilt:Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.