
Soziale Entschädigung
Gesundheit, Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Versorgung
Gesundheit, Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Versorgung
Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung
Soziale Entschädigung ist ein Oberbegriff für Ansprüche auf Maßnahmen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit sowie einer angemessenen wirtschaftlichen Versorgung. Anspruchsberechtigt sind Personen, die einen Gesundheitsschaden aufgrund eines Ereignisses erlitten haben, für das die Bundesrepublik Deutschland die Verantwortung übernimmt.
Anspruchsberechtigt können auch die Hinterbliebenen (Witwen oder Witwer, eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner, Waisen und Eltern) sein, wenn das Ereignis beziehungsweise die Schädigung zum Tod des Angehörigen geführt hat und sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sachleistungen und finanzielle Leistungen
Die Unterstützungsleistungen im Sozialen Entschädigungsrecht können finanzieller Art sein (beispielsweise Renten, Übernahme von Behandlungskosten, Pflegezulagen) oder aus einer Sachleistung bestehen (zum Beispiel orthopädische Versorgung, Badekuren, Erholungsaufenthalte).
Die Höhe der Sach- und Geldleistungen ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der betroffenen Person, die bei jedem Antrag entsprechend zu prüfen sind. Wenn der Bedarf der Leistungen allerdings ausschließlich durch die Folgen der Schädigung verursacht wird, können im Einzelfall auch einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen erbracht werden.
Zweistufiger Aufbau der Unterstützungsleistungen
- Für die grundlegenden Leistungen der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Versorgung ist die Versorgungsverwaltung beziehungsweise die Soldatenversorgung zuständig.
- Darüber hinausgehende Unterstützung zur Ergänzung der Grundversorgung kann von den Hauptfürsorgestellen im Rahmen der Fürsorge erbracht werden.
Aktuelle Meldungen
Anspruchsberechtigte Personengruppen
Keine Ansprüche nach dem Sozialen Entschädigungsrecht haben:
- Personen, die in Ausübung des Bundesfreiwilligendienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten oder bei der Ausübung einen Angehörigen verloren haben. Sie können ihre Ansprüche bei dem jeweils für das Unternehmen oder die Einsatzstelle des Dienstleistenden sachlich und örtlich zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger geltend machen.
- Flüchtlinge, die im Zusammenhang mit Kriegseinwirkungen im Ausland oder durch traumatisierende Ereignisse vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen gesundheitlichen Schaden erfahren haben.