Berufsgenossenschaft (BG)

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie gewähren Leistungen für Beschäftigte zur Prävention, medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Entschädigung für Folgen von Ar­beits-/We­ge­un­fäl­len und Berufskrankheiten.

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Deren Aufgaben sind im 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII) definiert. Sie umfassen Leistungen für Beschäftigte in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft beziehungsweise in der Land- und Forst­wirt­schaft zur

Dazu zählen das Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit, das Übergangsgeld im Rahmen der Leistungen zur beruflichen Teilhabe oder spezifische Renten.

Jeder ist versichert

Kraft Gesetzes ist jeder abhängig Beschäftigte in einem Betrieb gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert – und jedes Unternehmen ist Mitglied in der für seinen Gewerbezweig errichteten Berufsgenossenschaft.

Aktuell (Stand August 2026) existieren in Deutschland neun gewerbliche Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten für die ihnen zugeordneten Gewerbezweige. Die Be­rufs­ge­nos­sen­schaft für die Land- und Forstwirtschaft ist Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gehören zu den Rehabilitationsträgern.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es die Unfallkassen, die kommunalen Unfallversicherungsverbände beziehungsweise die Gemeindeunfallversicherungsverbände.

Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der DGUV - Versicherte Personen.

Zur Prävention verpflichtet

Prävention stellt nach SGB VII eine vorrangige gesetzliche Verpflichtung dar. Um dieses Ziel zu erreichen, können die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen einsetzen. Ein zentrales Ziel ist dabei die Förderung einer guten Präventionskultur und das Angebot von Präventionsleistungen, zum Beispiel:

  • Anlassbezogene oder anforderungsbezogene Beratung und Überwachung von Arbeitgebern und Beschäftigten durch technisches Aufsichtspersonal.
  • Vorschriften‑ und Regelwerk (DGUV Vorschiften (Unfallverhütungsvorschriften), DGUV‑Regeln und ‑Informationen),
  • Ausbildung, Aufklärung und Information, zum Beispiel die Aus- und Fortbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Sicherheitsbeauftragten, der Arbeitgeber, der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt den Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand dar. Er wurde 2007 zur Wahrnehmung der gemeinsamen Aufgaben gegründet.

Stand: 12.08.2026

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