Schädigungsfolgen

Leistungen der Sozialen Entschädigung können nur in Anspruch genommen werden, wenn sich durch ein schädigendes Ereignis eine Gesundheitsstörung entwickelt hat. Der Begriff Schädigungsfolgen beschreibt, welche Gesundheitsstörungen aus dem Ereignis entstanden sind.

Ein Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung besteht nur, wenn eine gesundheitliche Schädigung durch ein schädigendes Ereignis entstanden ist und sich daraus eine Gesundheitsstörung entwickelt hat. Die Gesundheitsstörung muss also als Folge der Schädigung entstanden sein. Da dies nicht immer hundertprozentig nachweisbar ist, genügt zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge, dass es einen wahrscheinlichen ursächlichen Zusammenhang gibt.

Zum Glossar