Informationskampagne zur neuen Sozialen Entschädigung
Am 1. Januar 2024 tritt das neue Soziale Entschädigungsrecht in Kraft. Damit sollen Leistungen künftig schneller, zielgerichteter und stärker an den Bedürfnissen der Berechtigten orientiert erbracht werden. Zur Einführung des SGB XIV startet eine Informationskampagne, zu der auch eine Informationsveranstaltung mit Bundesminister Hubertus Heil gehört.
Das Soziale Entschädigungsrecht wird zum 1. Januar 2024 modernisiert und zu einem eigenen Buch 14 (XIV) im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst. Vorher war die Soziale Entschädigung in vielen verschiedenen Gesetzen geregelt, weil die Leistungen über die Jahrzehnte immer wieder auf neue Bereiche ausgeweitet wurden. Am Anfang der Sozialen Entschädigung stand der Wunsch der Bundesrepublik Deutschland, für die Opfer der beiden Weltkriege zu sorgen. Dafür wurde 1950 das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für Kriegsgeschädigte sowie deren Angehörige und Hinterbliebene verabschiedet. Aber die Anforderungen an die Soziale Entschädigung entwickelten sich weiter. Die Entschädigung von Impfgeschädigten, Opfern des Unrechts in der DDR und politischen Häftlingen im Ausland kamen hinzu.
Eine Neuerung des SGB XIV ist, dass nicht nur Opfer physischer, sondern auch psychischer Gewalt und vernachlässigte Kinder Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten können. Um unabhängig vom meist länger dauernden Antragsverfahren unterstützen zu können, wurden außerdem „Schnelle Hilfen“ eingeführt. Dazu zählt zum einen die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Zum anderen werden Berechtigte bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch durch ein Fallmanagement unterstützt.
Vielen Menschen sind die Leistungen der Sozialen Entschädigung nicht bekannt. Daher soll mit der Gesetzesänderung auch eine Informationskampagne einhergehen. Unter anderem findet am 13. November 2023 eine Veranstaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales statt, die von Minister Hubertus Heil, eröffnet und begleitet wird. Daneben folgen weitere Maßnahmen, zum Beispiel die Weitergabe von Informationen an Opferverbände sowie die Informationsverbreitung über zusätzliche Kanäle.
Ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie in unserem Online-Informationsangebot, das die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt hat.