Bundesversorgungsgesetz

Das Bundesversorgungsgesetz regelt bis Ende 2023 viele Sachverhalte der Sozialen Entschädigung. Es tritt zum 1. Januar 2024 außer Kraft.

Das Bundesversorgungsgesetz trat 1950 in Kraft und sollte zunächst die Fürsorge für die Opfer der beiden Weltkriege sicherstellen. Es wurde in den folgenden Jahrzehnten zu einem umfangreichen Gesetz der Sozialen Entschädigung erweitert. Da auch in vielen weiteren Gesetzen entsprechende Entschädigungsansprüche geregelt wurden, wurde das Recht mit der Zeit unübersichtlich und kompliziert. Mit dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht gibt es ein modernes, einheitliches und verbessertes Gesetz. Das Bundesversorgungsgesetz tritt zum 1. Januar 2024 außer Kraft.

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