Jobcoaching am Arbeitsplatz

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Wer profitiert vom Jobcoaching am Arbeitsplatz? Das ganze Team!

Jobcoaching am Arbeitsplatz ist eine individu­elle und un­mittel­bare Unterstützung von Menschen mit Schwer­behin­de­rung oder Gleich­stellung in Betrieben des all­ge­meinen Arbeits­marktes. Gleich­wohl ist sie für Menschen ohne Behin­derung verfügbar. Es ist eine gesetzlich ver­an­kerte Leistung zur Teil­habe am Arbeits­leben. Damit können in einem zeitlich begrenzten Rahmen einerseits arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten der jeweiligen Person in kleinen Schritten vermittelt werden. Andererseits erhalten die betrieblichen Beteiligten Ideen und Vorschläge zur bedarfsgerechten Anpassung der Arbeitsorganisation. Solche inklusiven Ver­ände­rungen sind nicht nur für Menschen mit Behin­derung oder ander­weitigen Heraus­forde­rungen hilfreich – davon profitiert das ganze Team.

Anlässe für ein Job Coaching am Arbeitsplatz

Jobcoaching am Arbeitsplatz wird unter anderem dann eingesetzt, wenn:

  • die standardmäßige Einarbeitung durch den Arbeitgeber und die Unterstützungsleistungen des Integrationsfachdienstes nicht ausreichen, um ein Arbeitsverhältnis begründen oder erhalten zu können
  • Arbeitsfähigkeiten behinderungs- oder erkrankungsbedingt nachlassen
  • ein Wiedereinstieg nach längerer Arbeitsunfähigkeit ansteht
  • sich Arbeitsanforderungen im Verlauf des Arbeitsverhältnisses verändert haben
  • behinderungs- oder erkrankungsbedingt Probleme am Arbeitsplatz bestehen, die vom Betrieb und dem oder der Beschäftigten nicht selbstständig gelöst werden können

Erklärfilm: So funktioniert Jobcoaching am Arbeitsplatz

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https://www.youtube.com/watch?v=r5aX7P76mlo

Jobcoaching am Arbeitsplatz – kurz erklärt

Was ist ein Jobcoaching am Arbeitsplatz überhaupt, für wen ist es gedacht, wer ist daran beteiligt und wie läuft es ab? Diese und weitere Fragen beantwortet der Erklärfilm „Jobcoaching am Arbeitsplatz“.

Schritt für Schritt zum Ziel

Jobcoaching am Arbeitsplatz ist ein klar definierter Prozess, der aus vier Phasen besteht.

In der Auftragsklärungs- und Planungs­phase werden durch den Jobcoach die individuellen und betrieb­lichen Bedarfe und Ressourcen in einem inter­ak­tiven Prozess mit den betrieb­lich Beteiligten ana­lysiert. 

Es erfolgt die Abklärung hinsichtlich der Durch­führ­barkeit des Job­coachings. Auch werden die erfor­der­lichen Rahmen­bedin­gungen wie Ziele, Leistungen, voraus­sichtliche Dauer, Zeit­umfang in Stunden sowie konkretes Vor­gehen geplant. Diese werden dann mit den betrieblich Beteiligten abgesprochen und in einem Maß­nahmen­plan festgehalten.

In der Selbstintegrationsphase passen sich Jobcoaches aktiv der jeweiligen Betriebskultur und den Arbeitsabläufen der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf an. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in Form von einfachen Tätigkeiten und Handreichungen kann dabei eine hilfreiche Brücke sein.

In der Interventions- und Gestaltungsphase bringen sich die Jobcoaches mit ihren Kernkompetenzen als Gestalter von Veränderungsprozessen im Arbeitsfeld ein. Die Menschen mit Schwerbehinderung erlernen neue oder veränderte Arbeitsabläufe, Regeln und Fertigkeiten.

Die Kolleginnen und Kollegen sowie Führungskräfte erhalten Ideen und Vorschläge zur behinderungsgerechten Anpassung der betrieblichen Anforderungen Außerdem soll die kommunikative Ebene im Betrieb verbessert und somit die Inklusion gestärkt werden.

Zur nachhaltigen Sicherung der Ergebnisse implementieren die Jobcoaches mit den Beteiligten in der vierten Phase bei Bedarf ein individuelles Unterstützungssystem für die Person mit besonderem Unterstützungsbedarf – zum Beispiel durch Beteiligung des Integrationsfachdienstes.

Gemeinsam zum Erfolg im Jobcoaching-Prozess

Jobcoaching am Arbeitsplatz ist dann am erfolgreichsten, wenn alle betrieblichen Beteiligten aktiv am Prozess mitwirken. Zu den aktiv Beteiligten gehören:

Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung der zu coachenden Person kann es auch weitere wichtige Akteure geben, die jedoch nicht direkt am Prozess beteiligt sind:

Ihr Weg zum Jobcoaching am Arbeitsplatz

Die erste Anlaufstelle auf dem Weg zum Jobcoaching ist in der Regel der Integrationsfachdienst (IFD). Über das nachstehende Auswahlmenü finden Sie die Kontaktdaten. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und es werden Ihnen eine oder mehrere Adressen von IFD in Ihrer Nähe angezeigt. 

Jobcoaches am Arbeitsplatz Sven Kornwinkel und Thomas Henke im Gespräch

Das Foto zeigt die beiden Jobcoaches am Arbeitsplatz, Sven Kornwinkel (links) und Thomas Henke, vor einem neutralen grauen Hintergrund.
Sven Kornwinkel und Thomas Henke | © Henke – Kompetenz in Arbeit, Gesundheit und Teilhabe, Düsseldorf

Podcast aus der Praxis

In diesem BIH-Podcast schildern die JobcoachesAP Sven Kornwinkel und Thomas Henke von Henke – Kompetenz in Arbeit, Gesundheit und Teilhabe in Düsseldorf ihren konkreten Arbeitstag. Sie führen die Hörerinnen und Hörer durch prak­tische Beispiele und veranschaulichen im Gespräch, wie sehr Jobcoachingnehmende und ihr berufliches Umfeld vom Jobcoaching am Arbeitsplatz profitieren.

 

Den vollständigen Text zu diesem Podcast können Sie hier herunterladen.

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Weitere BIH-Podcasts zur beruflichen Teilhabe finden Sie hier im BIH-Portal.

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Microlearning „Jobcoaching am Arbeitsplatz”

Der kurze Selbstlernkurs „Jobcoaching am Arbeitsplatz“ gibt Einblicke und wichtige Informationen rund um das Thema Jobcoaching am Arbeitsplatz. Dieses Microlearning zeigt Ihnen, wie Jobcoaching funktioniert, wer davon profitiert und wie es abläuft.

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Gesetzliche Regelungen und Leistungen

Die Finanzierung des Jobcoachings am Arbeitsplatz kann von den Rehabilitationsträgern oder den Integrations- beziehungsweise Inklusionsämtern übernommen werden.

  • Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung kann Jobcoaching am Arbeitsplatz von den Integrations- oder Inklusionsämtern als Leistung der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben dem Arbeitnehmer gewährt werden (vergleiche § 185 Absatz 3 SGB IX) in Verbindung mit der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
  • Fördervoraussetzung ist insbesondere mindestens eine Teilzeitbeschäftigung ab 15 Stunden pro Woche beziehungsweise in Inklusionsbetrieben von 12 Stunden pro Woche.
  • Darüber hinaus kann die Leistung auch aufgrund weiterer gesetzlicher Grundlagen gewährt werden. Unter anderem nach § 55 Absatz 3 SGB IX für den Berufseinstieg junger Menschen mit Behinderungen im Anschluss an eine Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung zur Sicherung eines dadurch erreichten Arbeitsverhältnisses.
  • Eine Förderung kann als Ermessensleistung auch auf Grundlage von § 185 SGB IX in Verbindung mit der SchwbAV an den Arbeitgeber gewährt werden.

  • Die Kosten eines Jobcoachings als Leistung zur Erhaltung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes können von den Trägern der beruflichen Rehabilitation als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben übernommen werden (vergleiche § 49 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 8 Satz 1 Nummer 2a SGB IX).
  • Fördervoraussetzung ist, dass Jobcoaching die im Einzelfall erforderliche Leistung zur Stabilisierung eines neu aufgenommenen oder zur Sicherung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses darstellt.
  • Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann Jobcoaching nur durch den Menschen mit Behinderungen selbst beantragt werden, nicht durch dessen Arbeitgeber.
  • Sofern Jobcoaching nicht die erforderliche Leistung darstellt, weil andere Bedarfe festgestellt wurden, entscheidet der Rehabilitationsträger über gegebenenfalls notwendige Leistungen.

Antworten auf häufige Fragen

Wer stößt den Jobcoaching-Prozess an?

Der Prozess für das Jobcoaching am Arbeitsplatz kann von verschiedenen Seiten initiiert werden: Dies kann zum Beispiel von der Person mit Behinderung selbst, ihrem Arbeitgeber, der Interessenvertretung, dem Integrationsfachdienst oder den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ausgehen.

Wann kommt ein Jobcoaching am Arbeitsplatz in Betracht?

Ein Jobcoaching ist sinnvoll, wenn es am Arbeitsplatz zu größeren Schwierigkeiten kommt – etwa bei nachlassender Leistungsfähigkeit, Störungen im Ablauf oder Problemen in der Zusammenarbeit. Es kann sowohl in bestehenden als auch in neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen eingesetzt werden.

Wie lange dauert ein Jobcoaching am Arbeitsplatz?

Ein Jobcoaching am Arbeitsplatz dauert in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten.

Welche Qualifikation haben Jobcoaches am Arbeitsplatz?

Jobcoaches sollten über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mit mehrjähriger Berufserfahrung und eine pädagogische Qualifikation (mindestens Ausbildereignung) in Verbindung mit einer Jobcoaching-Weiterbildung nach den anerkannten Standards verfügen.

Wo kann ein Jobcoaching am Arbeitsplatz beantragt werden?

Das Jobcoaching kann entweder beim verant­wort­lichen Reha­bilitations­träger beantragt werden oder – sofern eine Schwerbe­hinderung oder Gleichstellung vorliegt – beim regionalen Integrations- beziehungs­weise Inklusions­amt. 

Wer trägt die Kosten für das Jobcoaching am Arbeitsplatz?

Die Kosten für das Jobcoaching tragen die jeweiligen Rehabilitationsträger beziehungsweise die Integrations- und Inklusionsämter vollständig.

BIH-Empfehlung zur Förderung eines Jobcoachings am Arbeitsplatz nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat eine Empfehlung für die Erbringung von finanziellen Leistungen zum JobcoachingAP als Leistung nach dem SGB IX herausgegeben.

Die Empfehlung dient als Grundlage für die Ermessensausübung für alle Entscheidungen, die das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt im Hinblick auf die Förderung eines JobcoachingsAP trifft. 

Den vollständigen Text der BIH-Empfehlung gibt es hier im Portal.

BIH-Empfehlung jetzt herunterladen

Qualitätsnetzwerk und Forschung

Im Qualitätsnetzwerk Jobcoaching am Arbeitsplatz arbeiten unter dem Dach der Bundes­arbeits­ge­mein­schaft Unter­stützte Beschäftigung (BAG UB) verschiedene Leistungsanbieter und Leistungsträger des Jobcoachings am Arbeitsplatz zusammen. Unter wissenschaftlicher Begleitung durch die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) Hildesheim wurden Standards für Qualitätsmerkmale für Jobcoaching am Arbeitsplatz, kurz JADE, erarbeitet. Die Evaluation und Entwicklung der Standards treibt das Qualitätsnetzwerk weiter voran.

Bisherige Ergebnisse und weitere Informationen finden sich im Internet unter:

bag.ub.de

JoNi

Zu welchen Ergebnissen Job­coaching am Arbeits­platz führt und wie nach­haltig diese sind, ermit­telt aktuell das Forschungs­projekt „Job­coachingAP für Nieder­sachsen“, kurz JoNi. Das auf 24 Monate an­ge­legte Projekt der HAWK Hildes­heim in Ko­opera­tion mit der Tech­nischen Uni­ver­sität Braun­schweig endet am 31.12.2025.

Weitere Informationen zum Forschungs­projekt bietet die Web­site:

jobcoaching-ap.hwk.de

Zusätzliche Informationen

Leistungsbeschreibung zum Jobcoaching am Arbeitsplatz

Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben eine gemeinsame Leistungsbeschreibung zum Jobcoaching am Arbeitsplatz nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) verabschiedet.

In der Leistungsbeschreibung zur Förderung eines Jobcoachings am Arbeitsplatz nach dem SGB IX haben sich die Unterzeichner auf gemeinsame Qualitätsanforderungen, ein Verfahren bei der Beauftragung und Grundsätze der Finanzierung verständigt.

Den vollständigen Text der Leistungsbeschreibung gibt es hier im Portal unter BIH-Empfehlungen.

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