EAA

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber beraten Betriebe, die Menschen mit Behinderung ausbilden, einstellen oder weiterhin beschäftigen wollen. Sie un­ter­stüt­zen auch beim Stellen von Anträgen.

Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) nach § 185a SGB IX haben In­te­gra­ti­ons- beziehungsweise Inklusionsämter in allen Bundesländern seit dem 1.1.2022 eine neue gesetzliche Aufgabe: Sie müssen EAA einrichten, um so mehr Arbeitgebende für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu gewinnen.

EAA sind trägerunabhängig und flächendeckend einzurichten. Je nach Bundesland werden die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt.

Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber

Zu den Aufgaben der EAA gehört es:

  • Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren
  • Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen
  • bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen

Kurz und einfach: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Video: Kurz und einfach: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen hat zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber Empfehlungen veröffentlicht.

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Stand: 30.09.2022

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