Leistungsträger

Die Leistungen der Sozialen Entschädigung werden von den einzelnen Bundesländern erbracht. Sie sind somit Leistungsträger.

Leistungsträger sind die Institutionen, die die Leistungen der Sozialen Entschädigung erbringen. Konkret sind das die einzelnen Bundesländer. Welche Behörden im Einzelfall zuständig sind, wird von den jeweiligen Ländern bestimmt.

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