Jobcoaching am Arbeitsplatz: Rechtsgrundlagen und Fördermöglichkeiten
Jobcoaching am Arbeitsplatz ist eine individuelle und unmittelbare Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Gleichwohl ist sie für Menschen ohne Behinderung verfügbar. Es ist eine gesetzlich verankerte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Damit können in einem zeitlich begrenzten Rahmen einerseits arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten der jeweiligen Person in kleinen Schritten vermittelt werden. Andererseits erhalten die betrieblichen Beteiligten Ideen und Vorschläge zur bedarfsgerechten Anpassung der Arbeitsorganisation. Solche inklusiven Veränderungen sind nicht nur für Menschen mit Behinderung oder anderweitigen Herausforderungen hilfreich – davon profitiert das ganze Team.
Jobcoaching am Arbeitsplatz wird unter anderem dann eingesetzt, wenn:
In der Auftragsklärungs- und Planungsphase werden durch den Jobcoach die individuellen und betrieblichen Bedarfe und Ressourcen in einem interaktiven Prozess mit den betrieblich Beteiligten analysiert.
Es erfolgt die Abklärung hinsichtlich der Durchführbarkeit des Jobcoachings. Auch werden die erforderlichen Rahmenbedingungen wie Ziele, Leistungen, voraussichtliche Dauer, Zeitumfang in Stunden sowie konkretes Vorgehen geplant. Diese werden dann mit den betrieblich Beteiligten abgesprochen und in einem Maßnahmenplan festgehalten.
In der Selbstintegrationsphase passen sich Jobcoaches aktiv der jeweiligen Betriebskultur und den Arbeitsabläufen der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf an. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in Form von einfachen Tätigkeiten und Handreichungen kann dabei eine hilfreiche Brücke sein.
In der Interventions- und Gestaltungsphase bringen sich die Jobcoaches mit ihren Kernkompetenzen als Gestalter von Veränderungsprozessen im Arbeitsfeld ein. Die Menschen mit Schwerbehinderung erlernen neue oder veränderte Arbeitsabläufe, Regeln und Fertigkeiten.
Die Kolleginnen und Kollegen sowie Führungskräfte erhalten Ideen und Vorschläge zur behinderungsgerechten Anpassung der betrieblichen Anforderungen Außerdem soll die kommunikative Ebene im Betrieb verbessert und somit die Inklusion gestärkt werden.
Zur nachhaltigen Sicherung der Ergebnisse implementieren die Jobcoaches mit den Beteiligten in der vierten Phase bei Bedarf ein individuelles Unterstützungssystem für die Person mit besonderem Unterstützungsbedarf – zum Beispiel durch Beteiligung des Integrationsfachdienstes.
Jobcoaching am Arbeitsplatz ist dann am erfolgreichsten, wenn alle betrieblichen Beteiligten aktiv am Prozess mitwirken. Zu den aktiv Beteiligten gehören:
Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung der zu coachenden Person kann es auch weitere wichtige Akteure geben, die jedoch nicht direkt am Prozess beteiligt sind:
Die erste Anlaufstelle auf dem Weg zum Jobcoaching ist in der Regel der Integrationsfachdienst (IFD). Über das nachstehende Auswahlmenü finden Sie die Kontaktdaten. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und es werden Ihnen eine oder mehrere Adressen von IFD in Ihrer Nähe angezeigt.
In diesem BIH-Podcast schildern die JobcoachesAP Sven Kornwinkel und Thomas Henke von Henke – Kompetenz in Arbeit, Gesundheit und Teilhabe in Düsseldorf ihren konkreten Arbeitstag. Sie führen die Hörerinnen und Hörer durch praktische Beispiele und veranschaulichen im Gespräch, wie sehr Jobcoachingnehmende und ihr berufliches Umfeld vom Jobcoaching am Arbeitsplatz profitieren.
Den vollständigen Text zu diesem Podcast können Sie hier herunterladen.
Weitere BIH-Podcasts zur beruflichen Teilhabe finden Sie hier im BIH-Portal.
Der kurze Selbstlernkurs „Jobcoaching am Arbeitsplatz“ gibt Einblicke und wichtige Informationen rund um das Thema Jobcoaching am Arbeitsplatz. Dieses Microlearning zeigt Ihnen, wie Jobcoaching funktioniert, wer davon profitiert und wie es abläuft.
Die Finanzierung des Jobcoachings am Arbeitsplatz kann von den Rehabilitationsträgern oder den Integrations- beziehungsweise Inklusionsämtern übernommen werden.
Der Prozess für das Jobcoaching am Arbeitsplatz kann von verschiedenen Seiten initiiert werden: Dies kann zum Beispiel von der Person mit Behinderung selbst, ihrem Arbeitgeber, der Interessenvertretung, dem Integrationsfachdienst oder den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ausgehen.
Ein Jobcoaching ist sinnvoll, wenn es am Arbeitsplatz zu größeren Schwierigkeiten kommt – etwa bei nachlassender Leistungsfähigkeit, Störungen im Ablauf oder Problemen in der Zusammenarbeit. Es kann sowohl in bestehenden als auch in neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen eingesetzt werden.
Ein Jobcoaching am Arbeitsplatz dauert in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten.
Jobcoaches sollten über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mit mehrjähriger Berufserfahrung und eine pädagogische Qualifikation (mindestens Ausbildereignung) in Verbindung mit einer Jobcoaching-Weiterbildung nach den anerkannten Standards verfügen.
Das Jobcoaching kann entweder beim verantwortlichen Rehabilitationsträger beantragt werden oder – sofern eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt – beim regionalen Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt.
Die Kosten für das Jobcoaching tragen die jeweiligen Rehabilitationsträger beziehungsweise die Integrations- und Inklusionsämter vollständig.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat eine Empfehlung für die Erbringung von finanziellen Leistungen zum JobcoachingAP als Leistung nach dem SGB IX herausgegeben.
Die Empfehlung dient als Grundlage für die Ermessensausübung für alle Entscheidungen, die das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt im Hinblick auf die Förderung eines JobcoachingsAP trifft.
Den vollständigen Text der BIH-Empfehlung gibt es hier im Portal.
Im Qualitätsnetzwerk Jobcoaching am Arbeitsplatz arbeiten unter dem Dach der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) verschiedene Leistungsanbieter und Leistungsträger des Jobcoachings am Arbeitsplatz zusammen. Unter wissenschaftlicher Begleitung durch die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) Hildesheim wurden Standards für Qualitätsmerkmale für Jobcoaching am Arbeitsplatz, kurz JADE, erarbeitet. Die Evaluation und Entwicklung der Standards treibt das Qualitätsnetzwerk weiter voran.
Bisherige Ergebnisse und weitere Informationen finden sich im Internet unter:
Zu welchen Ergebnissen Jobcoaching am Arbeitsplatz führt und wie nachhaltig diese sind, ermittelt aktuell das Forschungsprojekt „JobcoachingAP für Niedersachsen“, kurz JoNi. Das auf 24 Monate angelegte Projekt der HAWK Hildesheim in Kooperation mit der Technischen Universität Braunschweig endet am 31.12.2025.
Weitere Informationen zum Forschungsprojekt bietet die Website:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben eine gemeinsame Leistungsbeschreibung zum Jobcoaching am Arbeitsplatz nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) verabschiedet.
In der Leistungsbeschreibung zur Förderung eines Jobcoachings am Arbeitsplatz nach dem SGB IX haben sich die Unterzeichner auf gemeinsame Qualitätsanforderungen, ein Verfahren bei der Beauftragung und Grundsätze der Finanzierung verständigt.
Den vollständigen Text der Leistungsbeschreibung gibt es hier im Portal unter BIH-Empfehlungen.