Mann mit karierten Hemd sitzt vor einem Laptop und schaut in die Kamera.
Warum Menschen mit Behinderung beschäftigen?

Fünf starke Argumente für eine Gruppe potenzieller Fachkräfte

Wir beraten Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen möchten

EAA: Eine Anlaufstelle für alle Ihre Anliegen

Das Foto zeigt die EAA-Fachberaterin Dorothée Schartz von der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein.

Dorothée Schartz, EAA-Fachberaterin

Das können Arbeitgeber gar nicht alles auf dem Schirm haben. Dafür sind die EAA da. Wir achten speziell auf die Belange der Arbeitgeber.

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Unternehmen. 

Die EAA sind bundesweit vertreten, leicht erreichbar und beantworten Fragen rund um berufliche Inklusion. Sie stehen Unternehmen als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zur 

  • Ausbildung,
  • Einstellung,
  • Berufsbegleitung und
  • Beschäftigungssicherung 

von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellten zur Verfügung. 

Die EAA unterstützen zudem bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern. Arbeitgeber erhalten kostenfrei und unkompliziert fachliche Beratung durch bestens qualifiziertes Personal. Mehr zur Qualifikation der EAA erfahren Sie auch im BIH-Podcast.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Haupt­fürsorge­stellen e.V. (BIH) hat sich gemeinsam mit Arbeitsmarkt-Akteuren wie der Bundesver­einigung der Deutschen Arbeitgeber­verbände (BDA), der Bundes­agentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Renten­versicherung Bund (DRV) auf enge und vertrauens­volle Zusammenarbeit verstän­digt, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwer­behin­derung voran­zutreiben.

Die gemeinsame Erklärung der vorgenannten Institutionen zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nah § 185a SGB IX können Sie hier im BIH-Portal herunterladen.

3 Fragen an Christoph Beyer

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Die EAA in Zahlen – Berichtsjahr 2024

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Podcast aus der Praxis

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5 häufigste Anliegen von Arbeitgebern

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EAA-Flyer für Arbeitgeber

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Ein Fall für die EAA – neue Serie im DiMa

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Erklärfilm: Ihr Weg in den inklusiven Arbeitsmarkt

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https://www.youtube.com/watch?v=MXYlFUWmqjI

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) – kurz erklärt

Wie funktionieren die Beratungsstellen für einen inklusiven Arbeitsmarkt? An wen richten sie sich? Und wie gehe ich vor, wenn ich Fachkräfte mit Schwerbehinderung anstellen möchte? Diese und weitere Fragen werden hier erläutert – Film ab! 

Wie arbeiten die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber?

Drei Fragen an Christoph Beyer, BIH-Vorstandsvorsitzender

1. Warum gibt es die EAA überhaupt? Viele Arbeit­geber haben sich seit langem einen zentralen Ansprech­partner gewünscht – jemanden, der sie bei allen Fragen rund um die Beschäf­tigung von Menschen mit Schwer­behin­derung berät und informiert. Die EAA übernehmen genau diese Lotsenfunktion: einfach erreichbar, praxisnah, ohne bürokratische Hürden. Das kommt sehr gut an – wir sehen eine erfreulich hohe Nachfrage.

2: Wie helfen die EAA konkret weiter – was können Arbeit­geber erwarten? Ganz einfach: Der Arbeit­geber meldet sich – telefonisch oder per E-Mail – und wird von einer echten Person kontaktiert. Die EAA nimmt ihn gewisser­maßen an die Hand, vermittelt nicht nur Kontakte, sondern lotst aktiv durch das System – vom ersten Interesse bis zur möglichen Einstellung. Sie unterstützen zum Beispiel beim Ausfüllen und Einreichen von Anträgen. Und auch nach der Einstellung steht die Ansprechperson weiter zur Verfügung. Selbst­verständlich gehen die EAA auch von sich auf Arbeitgeber zu, um sie für die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren – auch vor dem Hinter­grund des Fachkräftemangels.

3. Wer ist die Hauptzielgruppe – große Konzerne oder eher kleine Betriebe? Ganz klar: der Mittelstand. Die EAA richten sich besonders an kleinere und mittlere Unternehmen – darunter viele Handwerksbetriebe, oft ohne eigene Personalabteilungen. Genau dort in den kleinen und familiär geführten Betrieben entstehen viele neue Jobs – und dort kann das Angebot den größten Unterschied machen. Erste Auswertungen zeigen: Gerade kleinere Betriebe öffnen sich zunehmend für Inklusion – das ist ein ermutigender Trend.

Das Foto zeigt Christoph Beyer, den Vorstandsvorsitzenden der BIH.

Christoph Beyer
BIH-Vorstandsvorsitzender

„Arbeitgeber wünschen sich Beratung und kontinuierliche Unterstützung bei der Inklusion. Und genau das können wir ihnen mit den EAA bieten.“

Die fünf häufigsten Anliegen von Arbeitgebern

Um diese Themen zur Inklusion von Menschen mit Behin­derung drehte es sich im Jahr 2024 bei den Kontakten zwischen Arbeit­gebern und EAA am häufigsten:

  1. Einstellung inklusive Praktika und Erprobung
  2. Sicherung der Beschäftigung
  3. Ausbildung inklusive Praktika
  4. Auswirkungen der Behinderung im Arbeitsleben
  5. Beschäftigung und Ausgleichsabgabe

Fünf Vorteile der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Ihre Ansprechstelle gibt Ihnen gern Auskunft.

Fachkräfte sichern

Was viele nicht wissen: Arbeitslose Menschen mit Behinderungen sind deutlich häufiger qualifiziert als nicht-behinderte Arbeitslose. Hier liegt ein großes Potenzial für Betriebe im Kampf gegen den Fachkräftemangel!

Vielfalt nutzen

Diversität im Betrieb eröffnet neue Perspektiven und fördert die Kreativität im Team. Gerade Menschen mit Behinderungen bringen Sichtweisen mit ein, die Beschäftigte ohne Einschränkung oft nicht im Blick haben, von denen aber alle profitieren können. 

Loyalität stärken

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, steigern ihre Arbeitgeberattraktivität. Das weiß meist die gesamte Belegschaft zu schätzen und fühlt sich dem Betrieb mehr verbunden.

Engagement erleben

Menschen mit Behinderungen sind im Job oft engagiert, wie die Erfahrungen zahlreicher Arbeitgeber belegen. Sie zeigen gern, dass sie mindestens genau so gute Ergebnisse liefern, wie Menschen ohne Einschränkungen.

Unterstützung erfahren

Arbeitgebern von Menschen mit Behinderung stehen umfangreiche Hilfen und Leistungen zur Verfügung. Von der kostenlosen Beratung über Einstellungs­prämien bis hin zu Investitions- und fortlaufenden Lohnkosten­zuschüssen.

Sie sind dabei?

Dann nutzen Sie unsere Beratung und werden Sie inklusiver Arbeitgeber!
Hier geht es zu Ihrer Beratungsstelle.

EAA-Fachberaterin Sabine Gnielka im Gespräch

Das Foto zeigt die EAA-Fachberaterin Sabine Gnielka, Handwerkskammer zu Köln.
Sabine Gnielka, EAA-Fachberaterin | © Handwerkskammer zu Köln / Tom Zygmann

Podcast aus der Praxis

In diesem BIH-Podcast nimmt EAA-Fachberaterin Sabine Gnielka von der Handwerks­kammer zu Köln die Hörerinnen und Hörer mit in ihren Berufs­alltag. An prak­tischen Beispielen zeigt sie kurz und knapp, wie die EAA Arbeit­geber unterstützen – und dass Inklusion im Berufsleben oft viel weniger kompliziert und aufwendig ist, als viele denken.

 

Den vollständigen Text zu diesem Podcast können Sie hier herunterladen.

Transkript öffnen

Zum Mitnehmen

Das Foto zeigt die schräg gestellte Titelseite des Flyers „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber”.

Flyer für Arbeitgeber

Unterstützung für die Beschäftigung von Menschen mit Be­hin­derung ist kompliziert geregelt. Damit sich Arbeit­geber gut zurecht finden, helfen die Einheit­lichen Ansprech­stellen für Arbeit­geber (EAA). Der Flyer nennt die Auf­gaben der EAA sowie die Vor­teile für Unter­nehmen.

Datei-Icon vom Typ “PDF“
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Das Foto zeigt das Titelblatt des EAA-Jahresberichts. Darauf sind das Logo der BIH und der Schriftzug "Jahresbericht der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber – Berichtszeitraum: 01.01.2024 – 31.12.2024" zu lesen.

EAA-Jahresbericht 2024

Informationen und Zahlen bietet zur Struktur, Tätigkeit und zu den Erfolgen der EAA bietet der Bericht „Einheit­liche Ansprech­stellen für Arbeit­geber” für den Berichts­zeitraum 1.1.2024 – 31.12.2024.

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Zwei Blätter eines Dokuments stehen aufrecht vor einem grauen Hintergrund.

BIH-Empfehlung zu § 185a SGB IX

Empfehlungen der Bundesarbeits­gemeinschaft der Integrations­ämter und Haupt­fürsorge­stellen (BIH) zu den Einheitlichen Ansprech­stellen für Arbeit­geber.

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Ein Fall für die EAA – neue Serie im Digitalmagazin

Das BIH-Digitalmagazin präsentiert in seiner Serie „Ein Fall für die EAA“ Erfolgsbeispiele aus der Beratungstätigkeit der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Jedes Unternehmen und jeder neue Beschäftigte mit Schwerbehinderung ist anders. Schnuppern Sie hinein ins Digitalmagazin und sehen Sie, was mit Unterstützung der EAA alles möglich ist.

Das Foto zeigt einen jungen und einen älteren Mann, die Arm in Arm in weißer Kochkleidung in einer Restaurantküche stehen. Sie lächeln zufrieden in die Kamera.

Friedrich Bönisch ist kleinwüchsig und träumt seit seiner Kindheit vom Kochen auf Sterneniveau. Beim Sternekoch Bernhard Reiser wird dieser Traum mit Unterstützung der EAA Wirklichkeit.

Hier gehts's zum ganzen Bericht im DiMa

Die EAA in Zahlen – Berichtsjahr 2024

Gesamtzahl: 130 EAA-Träger bundesweit
Verteilung: Zwischen 1 und 21 EAA-Träger pro Bundesland
Personal: 173 Vollzeitstellen bundesweit

Betriebskontakte
45.599 Kontakte mit Betrieben, davon 12.760 Erstkontakte
60 Prozent der Kontakte gingen von den EAA aus

Arbeitserfolge für Inklusion
Über 220 Ausbildungsplätze und 1.000 Arbeitsplätze vermittelt
Mehr als 850 Beschäftigungsverhältnisse gesichert