Versorgungsleistungen

Leistungen wie Pflegezulagen wurden früher häufig als Versorgungsleistungen bezeichnet. Der Begriff gilt heute als veraltet, weil die Leistungen heute weit über eine bloße Versorgung hinausgehen.

Zu den Leistungen der Sozialen Entschädigung zählen unter anderem Krankenbehandlungen, Pflegezulagen und Berufsschadensausgleiche. Früher wurden sie als Versorgungsleistungen bezeichnet, da die Grundlage meist das Bundesversorgungsgesetz war. Dieses sollte ursprünglich die Versorgung der Geschädigten der beiden Weltkriege sicherstellen. Der Anspruch der Leistungen ist heute viel weiter gefasst und geht weit über eine bloße Versorgung hinaus. Das Bundesversorgungsgesetz tritt zum 1. Januar 2024 außer Kraft. Seine Aufgaben werden in das Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) übernommen.

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