Rentenversicherung, gesetzliche

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine von fünf Säulen der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie deren Hinterbliebene im Todesfall. Sie leistet Mittel für die Prävention und Rehabilitation und zahlt neben Altersrenten auch Renten wegen verminderter Erwerbsminderung und Renten an Hinterbliebene und Waisen.

Die Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie bietet ihren Versicherten hauptsächlich Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Nachsorge sowie sonstige Leistungen zur Teilhabe einschließlich wirtschaftlicher Hilfen, Renten wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Renten wegen Todes, Witwen- und Witwer­rentenabfindungen sowie Beitragserstattungen, Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Kranken­ver­sicherung und Leistungen für Kindererziehung.

Aufgaben der Rentenversicherung

Die wesentlichen Aufgaben der Rentenversicherung sind nach dem SGB VI:

Rentenversicherungsträger

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Im Gegensatz zu einer Körperschaft des privaten Rechts (zum Beispiel einem Verein) sind die Aufgaben gesetzlich vorgeschrieben oder zugelassen. Sie unterliegen nicht der Willensgewalt ihrer Mitglieder. Sie sind zugleich Rehabilitationsträger

Träger der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung sind seit dem 1.10.2005:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • 14 Regionalträger
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die landwirtschaftlichen Alterskassen sind zuständig für die Rentenversicherung der land­wirt­schaft­li­chen Unternehmer und mitarbeitenden Familienangehörigen.

Stand: 26.08.2026

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