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Deutsche Rentenversicherung Regional
In der Deutschen Rentenversicherung sind sowohl Angestellte als auch Arbeiter gesetzlich rentenversichert. Die Aufteilung der Versicherten auf die Bundes- und Regionalebene erfolgt nach festen Quoten.
Vor der Organisationsreform im Jahr 2005 war die gesetzliche Rentenversicherung in Angestelltenversicherung und Arbeiterrentenversicherung untergliedert. Die Arbeiterrentenversicherung wurde von den Landesversicherungsanstalten (LVAen) durchgeführt, die Angestelltenversicherung von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Seit dem 1.1.2005 ist die organisationsrechtliche Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten in der gesetzlichen Rentenversicherung entfallen. Die Neuversicherten werden den Rentenversicherungsträgern auf Bundes- und Regionalebene nach gesetzlich bestimmten Quoten zugeordnet.
Seit dem 1.10.2005 stellen alle Rentenversicherungsträger ihrem Namen die Worte „Deutsche Rentenversicherung“ voran. Die Regionalträger heißen nun zum Beispiel „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ oder „Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg“.
Stand: 30.09.2022