Wichtige Neuerungen im Jahr 2026 für Menschen mit Behinderung

Im Jahr 2026 treten in Deutschland mehrere wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die die Teilhabe und Mobilität von Menschen mit Schwerbehinderung weiter stärken: der Start der Einführung des Europäischen Behindertenausweises und der EU-Parkkarte, die nächsten Umsetzungsschritte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sowie die Erhöhung der Staffelbeträge der Ausgleichsabgabe.

Europäischer Behindertenausweis und EU-Parkkarte kommt ab Sommer 2028

Eine neue EU-Richtlinie regelt, dass ein EU-weiter Behindertenausweis mit einheitlichen Standards und Regelungen zur EU-weiten Mobilität eingeführt wird. Vorgesehen sind eine physische und eine digitale Version. Letztere soll über die EUDI-Wallet laufen. Bis Juni 2027 muss der Gesetzgeber dafür in Deutschland die rechtlichen Regelungen schaffen. Ein Jahr später soll die Ausstellung der Ausweise beginnen.

Für Menschen mit Schwerbehinderung bedeutet dies künftig deutliche Erleichterungen – etwa beim Zugang zu kulturellen Einrichtungen, bei Ermäßigungen oder der Mitnahme persönlicher Assistenz. Auch barrierefreie Angebote wie Audioguides, Brailleschrift oder Mobilitätshilfen sollen EU-weit besser nutzbar werden. Die neue Karte verbessert damit Mobilität, Sichtbarkeit und Gleichbehandlung über Landesgrenzen hinweg. Wo aktuell der Parkausweis und später auch die EU-Parkkarte beantragt werden kann, erläutert ein BIH-Erklärfilm. Weitere Informationen bietet das BIH-Fachlexikon.

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Wichtige Umsetzungsschritte ab 2026

Mit dem BFSG, das seit 2025 in Kraft ist, beginnt 2026 die Phase verbindlicher Umsetzungspflichten für Unternehmen und Dienstleister. Ziel bleibt, Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte und unkomplizierte Nutzung digitaler und physischer Angebote zu ermöglichen.

Unternehmen, die unter das BFSG fallen, müssen ab 2026 sicherstellen, dass neue digitale Produkte und Dienste barrierefrei gestaltet sind – dazu zählen unter anderem Websites, Online-Shops, Software, Kommunikationsdienste und Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten. Barrierefreie Bedienoberflächen, verständliche Informationen und zugängliche technische Standards rücken stärker in den Fokus. Für Menschen mit Schwerbehinderung schafft das BFSG spürbare Verbesserungen im Alltag – von einfacher Online-Kommunikation bis zu inklusiven Dienstleistungen. Ein Experten-Interview zu den Vorteilen digitaler Barrierefreiheit gibt es im YouTube-Kanal der BIH.

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Ausgleichsabgabe: Anwendung der erhöhten Sätze ab 2026

Auf die Einführung der 4. Stufe der Ausgleichsabgabe in 2024 folgt die per Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) rechtlich geregelte dynamisierte Erhöhung der vier Staffelbeträge der Ausgleichs­abgabe. Zum 31. März 2026 sind die erhöhten Sätze zum ersten Mal fällig. Sie betreffen Unternehmen, die ihre gesetzliche Pflichtquote zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung nicht erfüllen. Je nach Unternehmensgröße steigen die monatlichen Abgaben pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz deutlich an – bis zu 815 Euro.

Die Anpassung soll die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung weiter fördern und Unternehmen motivieren, inklusive Arbeitsplätze zu schaffen. Für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen bietet das einen Anlass, das Gespräch mit Arbeitgebern neu zu beleben und gemeinsam Strategien für eine inklusive Personalpolitik zu entwickeln. Die Inklusions- und Integrationsämter beraten Arbeitgeber rund um Fördermöglichkeiten zur Schaffung und Sicherung von inklusiven Arbeitsplätzen.

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Fazit

Die Neuerungen ab 2026 bringen wichtige Verbesserungen für Menschen mit Schwerbehinderung – von mehr Mobilität und europaweiter Anerkennung über barrierefreie digitale Angebote bis hin zu stärkeren Impulsen für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Die Inklusions- und Integrationsämter unterstützen Menschen mit Behinderung sowie Arbeitgeber dabei, sich auf die Änderungen einzustellen und die neuen Chancen bestmöglich zu nutzen.