Sekundäropfer

Sekundär bedeutet „an zweiter Stelle“. Als Sekundäropfer werden Personen bezeichnet, die durch ein Ereignis geschädigt wurden, ohne direkt daran beteiligt gewesen zu sein – beispielsweise als Augenzeuge.

Sekundäropfer sind keine direkten Opfer eines schädigenden Ereignisses. Sie haben aber eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung durch die unmittelbare Schädigung anderer erlitten. Das kann zum Beispiel das Miterleben einer Gewalttat als Augenzeuge sein. Sekundäropfer können Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung haben.

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