Soldaten­entschädigungs­gesetz tritt in Kraft

Mit dem Soldaten­entschädigungs­gesetz werden die medizinische Versorgung und Entschädigung wehrdienst­beschädigter Soldatinnen und Soldaten, Leistungen an Familien­angehörige sowie an Hinterbliebene mit Wirkung vom 1. Januar 2025 grundlegend neugestaltet und erstmals in einem eigenständigen Gesetz geregelt.

Mit dem Soldaten­entschädigungsgesetz werden die medizinische Versorgung und Entschädigung wehrdienst­beschädigter Soldatinnen und Soldaten, Leistungen an Familienangehörige sowie an Hinterbliebene mit Wirkung vom 1. Januar 2025 grundlegend neugestaltet und erstmals in einem eigenständigen Gesetz geregelt.

Was verändert sich konkret?

  • Der Ausgleich für gesundheitliche Schädigungs­folgen (Pendant zum heutigen Ausgleich bzw. Grundrente) wird deutlich erhöht.
  • Der Erwerbsschadens­ausgleich wird neu und transparent konzipiert. Zusätzlich wird die soziale Sicherung der Erwerbs­schadens­aus­gleichs­empfänger für das Alter gesetzlich normiert.
  • Die Entscheidung über die Anerkennung einer Wehrdienst­beschädigung während des Wehrdienstes gilt nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses fort. Ein erneuter Antrag ist nicht mehr erforderlich.
  • Nach Beendigung des Wehrdienst­verhältnisses erbringt die Unfall­versicherung Bund und Bahn die medizinische und orthopädische Versorgung mit allen geeigneten Mitteln mindestens auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Leistungs­erbringung der beruflichen Rehabilitation wird ebenfalls auf die Unfallversicherung Bund und Bahn übertragen.
  • Das Übergangsgeld bei Leistungen der Teilhabe am Arbeits­leben wird angehoben.
  • Die einkommens­unabhängige Ausgleichszahlung an hinterbliebene Ehepartner und den diesen gleichgestellten eingetragenen Lebens­partnerschaften wird erhöht. Darüber hinaus können diese eine weitere einkommens­abhängige Leistung in besonderen Lebenslagen erhalten.
  • Der Ausgleich an hinterbliebene Kinder wird erhöht und ohne weiteren Nachweis bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
  • Hinterbliebene Eltern können in besonderen Lebenslagen eine monatliche Ausgleichs­zahlung erhalten.
  • Das Fall­management im Verwaltungs­verfahren wird gesetzlich normiert.
  • Die Erstattungsmöglichkeit von Kosten für psycho­therapeutische Leistungen in besonderen Ausnahmefällen für Angehörige und Hinterbliebene wird eingeführt.
  • Witwen und Witwer erhalten die Möglichkeit einer Leistung der Teilhabe am Arbeits­leben durch die Unfall­versicherung Bund und Bahn.

Das Gesetz steht ganz im Zeichen der Fürsorge, um noch individueller und passgenauer den Anforderungen und Nöten der versehrten Soldatinnen und Soldaten während des Wehrdienstes sowie nach Beendigung des Wehr­dienst­verhältnisses gerecht werden zu können und, sofern nötig, lebenslange Unterstützung zu sichern.

Informationen zur aktuellen Rechtslage erhalten Sie auch auf der Internet-Seite der Bundeswehr: 
www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/soziales-entschaedigungsrecht