Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Kompaktes Wissen und praktische Unterstützung für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Ihrem BetriebVideo: Wie die SBV-Wahl funktioniert
Zum Einprägen
Die wichtigsten Punkte der beiden SBV-Wahlverfahren im ÜberblickVereinfachtes Wahlverfahren
- Beim vereinfachten Wahlverfahren ist die amtierende SBV für die Vorbereitung und Planung der Wahl zuständig. Sie lädt auch zur Wahlversammlung ein.
- Die Wahlversammlung kann in Präsenz oder online durchgeführt werden. Die Stimmabgabe erfolgt im ersten Fall direkt im Anschluss an die Wahlversammlung. Bei der Onlinewahlversammlung erfolgt die Stimmabgabe per Briefwahl. Dies erfordert etwas mehr Aufwand bei der Organisation der Wahl.
- In der Wahlversammlung wird eine Wahlleitung gewählt, die Zahl der Stellvertretungen beschlossen und Kandidaten für die Ämter vorgeschlagen.
Förmliches Wahlverfahren
- Das förmliche Wahlverfahren richtet sich an Unternehmen und Dienststellen mit 50 und mehr Wahlberechtigten oder an Unternehmen mit weniger als 50 Wahlberechtigten in räumlich weit voneinander entfernten Betriebsteilen.
- Die amtierende SBV bestellt den Wahlvorstand, welcher die Wahl plant, organisiert und durchführt.
- Wahlvorschläge werden gesammelt und spätestens eine Woche vor der Wahl bekannt gegeben.
- Nach der Wahl wird das Ergebnis durch den Wahlvorstand bekannt gegeben.
WfbM: Wahl der Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Dürfen Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) eigentlich an Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) teilnehmen?
Und wenn ja, gilt das nur für Beschäftigte im sogenannten Arbeitsbereich oder auch für die Menschen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich?
Diese Fragen wurden vom Bundesarbeitsgericht bereits mit Beschluss vom 16.04.2003 – 7 ABR 27/02 zugunsten der WfbM-Beschäftigten entschieden. Das neue FAQ-Papier erklärt detailliert, was für Menschen in WfbM gilt: wer wahlberechtigt ist, wie gewählt wird und vieles mehr.
Wenn Sie Ihr Wissen gern vertiefen möchten
Mit den interaktiven Selbstlernkursen der BIH-Akademie können Sie ganz in Ihrem Tempo lernen und sich testen.Während der SBV-Wahl
Fallstricke und Wahlanfechtungen vermeiden, werben für die WahlDas Wahlverfahren ist ausgesucht. Sie wissen theoretisch, wie es funktioniert und machen sich an die Arbeit. Dabei kommen viele weitere Fragen auf:
- Wie gelange ich an geeignete Kandidatinnen und Kandidaten?
- Wie erstelle ich eine Wählerliste?
- Wann muss ich welche Unterlagen aushängen?
- Wer hat Anspruch auf Briefwahl? Wie geht das?
- Wie müssen all die Dokumente aussehen?
In diesem Abschnitt bekommen Sie Antwort auf Ihre Fragen: In einem komödiantischen Film à la Stromberg, mit FAQs sowie Formularen und Plakaten zum Ausdrucken.
So überzeugen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen
FAQ zur SBV-Wahl
Bei der SBV-Wahl wird eine Vertrauensperson und mindestens ein stellvertretendes Mitglied in Betrieben/Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind gewählt (§§ 177 Abs. 1 Satz 1, 151 Abs. 3 SGB IX).
Betriebe oder Dienststellen mit weniger als fünf schwerbehinderten Beschäftigten können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden. Auch wenn ein Betrieb oder eine Dienststelle fünf oder mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigt, kann eine Zusammenfassung mit den Betrieben oder Dienststellen, in denen weniger als fünf schwerbehinderte Menschen tätig sind, erfolgen.
Wahlberechtigt sind auch Beschäftigte mit Schwerbehinderung im Mutterschutz und in Elternzeit sowie befristet voll erwerbsgeminderte Personen und Leiharbeitnehmende mit Schwerbehinderung, die länger als drei Monate im Entleiherbetrieb eingesetzt werden.
Nicht wahlberechtigt sind Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Gleiches gilt für diejenigen, die nicht offensichtlich schwerbehindert sind und eine Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft erst beantragt haben.
Der Arbeitgeber muss den Wahlvorstand und den Wahlleiter bei ihrer Aufgabe unterstützen. Beispielsweise indem er alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung stellt, die für die Erstellung der Wählerliste benötigt werden. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber Raum für die Wahlaushänge und ein geeignetes Wahllokal zur Verfügung stellen.
Die Anforderungen und Aufgabenfülle der Schwerbehindertenvertretung sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Dem hat der Gesetzgeber durch die erweiterte Heranziehung der Stellvertretung Rechnung getragen. Das setzt aber voraus, dass genügend stellvertretende Mitglieder gewählt sind.
Wenn es noch keine Vertrauensperson gibt, können
- drei Wahlberechtigte,
- der Betriebs- oder Personalrat oder
- das zuständige Integrationsamt
zu einer Wahlversammlung oder zu einer Versammlung zur Bestellung des Wahlvorstandes einladen.
Sofort einsetzbare Materialien für Ihre SBV-Wahl
Individuelle Fragen stellen, Urteile online nachschlagen
Neue Inhalte für Sie in Vorbereitung!
Auf dieser Themenseite zur SBV-Wahl werden wir in den kommenden Wochen weitere Inhalte für Sie freischalten. Freuen Sie sich schon jetzt auf:
- einen interaktiven Wahlwegweiser, der Fristen für Sie berechnet und Sie sicher durch das Wahlverfahren lotst
- ein Glossar mit Begriffen rund um die SBV-Wahl, zum Beispiel „Stützunterschrift“
- Flyer mit kompakter Erklärung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung in 17 Sprachen
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Nach der Wahl
Nun ist die Wahl erledigt – doch die Arbeit als Vertrauensperson fängt gerade an. Zuallererst ist das Wahlergebnis Ihrem zuständigen Inklusions- oder Integrationsamt zu melden.
Ihr Arbeitgeber kann das per PC oder Handy ganz einfach über das BIH-Online-Formular erledigen.
Machen Sie sich im Betrieb bekannt
Für viele Vertrauenspersonen ist es die erste Amtszeit als SBV. Gerade für Sie, aber auch für Wiedergewählte ist es wichtig, in Ihrem Betrieb oder in Ihrer Dienststelle auf sich aufmerksam zu machen und Netzwerke zu knüpfen. Wie das funktioniert, zeigen Ihnen die folgenden Microlearnings. Eine anpassbare PowerPoint-Präsentation und verschiedene Worddokumente unterstützen Sie dabei.
So starten Sie ins Ehrenamt
Weitere wichtige Informationen, etwa häufig benötigte Gesetze und eine Aufstellung Ihrer Rechte und Pflichten, finden Sie auf der Themenseite „SBV-Start“ hier im BIH-Portal.
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