Wahl der Schwer­behinderten­vertretung

Kompaktes Wissen und praktische Unterstützung für die Wahl der Schwer­behinderten­vertretung in Ihrem Betrieb

Vor der SBV-Wahl

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Während der SBV-Wahl

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Nach der SBV-Wahl

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Wissen für Arbeitgeber

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Video: Wie die SBV-Wahl funktioniert

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https://www.youtube.com/watch?v=XjvTzW4cuJU

Warum gibt es zwei verschiedene Wahlverfahren? Welches Wahlverfahren trifft für mein Unternehmen oder meine Dienststelle überhaupt zu? Und welche Fristen sind einzuhalten?

In unserem Erklärfilm erfahren Sie die wesentlichen Unterschiede und Fristen. Klicken Sie rein!

Zum Einprägen

Die wichtigsten Punkte der beiden SBV-Wahlverfahren im Überblick

Vereinfachtes Wahlverfahren

  • Beim vereinfachten Wahl­ver­fahren ist die amtierende SBV für die Vor­berei­tung und Planung der Wahl zuständig. Sie lädt auch zur Wahlver­sammlung ein.
  • Die Wahlversammlung kann in Präsenz oder online durch­ge­führt werden. Die Stimm­ab­gabe erfolgt im ersten Fall direkt im An­schluss an die Wahl­ver­sammlung. Bei der Online­wahl­versammlung erfolgt die Stimmabgabe per Briefwahl. Dies erfordert etwas mehr Aufwand bei der Organisation der Wahl.
  • In der Wahl­versammlung wird eine Wahl­leitung gewählt, die Zahl der Stell­vertre­tungen beschlos­sen und Kandi­daten für die Ämter vorge­schlagen. 

Förmliches Wahlverfahren

  • Das förmliche Wahlverfahren richtet sich an Unternehmen und Dienststellen mit 50 und mehr Wahlberechtigten oder an Unternehmen mit weniger als 50 Wahlberechtigten in räumlich weit voneinander entfernten Betriebsteilen.
  • Die amtierende SBV bestellt den Wahlvorstand, welcher die Wahl plant, organisiert und durchführt.
  • Wahlvorschläge werden gesammelt und spätestens eine Woche vor der Wahl bekannt gegeben.
  • Nach der Wahl wird das Ergebnis durch den Wahlvorstand bekannt gegeben.

WfbM: Wahl der Beschäftigten in Werk­stätten für Menschen mit Behinderung

Dürfen Beschäftigte in Werk­stätten für behin­derte Menschen (WfbM) eigentlich an Wahlen zur Schwer­behin­derten­vertretung (SBV) teil­nehm­en? 

Und wenn ja, gilt das nur für Beschäftigte im so­ge­nannten Arbeits­bereich oder auch für die Menschen im Eingangs­ver­fahren und im Berufsbildungs­bereich? 

Diese Fragen wurden vom Bundesarbeitsgericht bereits mit Beschluss vom 16.04.2003 – 7 ABR 27/02 zugunsten der WfbM-Beschäftigten entschieden. Das neue FAQ-Papier erklärt detailliert, was für Menschen in WfbM gilt: wer wahlberechtigt ist, wie gewählt wird und vieles mehr.

 

FAQ-Papier zum Download

Wenn Sie Ihr Wissen gern vertiefen möchten

Mit den interaktiven Selbstlernkursen der BIH-Akademie können Sie ganz in Ihrem Tempo lernen und sich testen.
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https://www.youtube.com/watch?v=hjJwRwFU2GM

Wahl der Schwer­behindertenvertretung

Kurs 1 – Grundlagen

Marie hat im Betrieb eine Initiative gestartet, um erstmals eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Mit ihren beiden Mitstreitern Saskia und Kevin beschäftigt sie sich zunächst ganz grundsätzlich mit der SBV-Wahl: Wer darf eigentlich wählen und wer kann gewählt werden? Und welches Wahlverfahren gilt überhaupt für ihr Unternehmen?

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https://www.youtube.com/watch?v=bV-i7iBnWAA

Wahl der Schwer­behindertenvertretung

Kurs 2 – Vereinfachtes Wahlverfahren

Klaus kandidiert jetzt zum dritten Mal als Vertrauensperson. Als er von Julia, die in einem anderen Betrieb ebenfalls Vertrauensperson ist, hört, dass ihre Wahl angefochten wurde, kommt er ins Grübeln. Macht er im Vereinfachten Wahlverfahren eigentlich alles richtig?

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https://www.youtube.com/watch?v=_tyovgGkMgQ

Wahl der Schwer­behindertenvertretung

Kurs 3 – Förmliches Wahlverfahren

In diesem Selbstlernkurs begleiten wir Martina, die sich in ihrem Unternehmen zur Wiederwahl als Vertrauensperson stellt. In ihrem Betrieb muss das förmliche Wahlverfahren durchgeführt werden. Das heißt: sie braucht erstmal Kolleginnen und Kollegen, die Mitglied des Wahlvorstands sein möchten.

Während der SBV-Wahl

Fallstricke und Wahlanfechtungen vermeiden, werben für die Wahl

Das Wahlverfahren ist ausgesucht. Sie wissen theoretisch, wie es funktioniert und machen sich an die Arbeit. Dabei kommen viele weitere Fragen auf: 

  • Wie gelange ich an geeignete Kandidatinnen und Kandidaten?
  • Wie erstelle ich eine Wählerliste?
  • Wann muss ich welche Unterlagen aushängen?
  • Wer hat Anspruch auf Briefwahl? Wie geht das?
  • Wie müssen all die Dokumente aussehen? 

In diesem Abschnitt bekommen Sie Antwort auf Ihre Fragen: In einem komödiantischen Film à la Stromberg, mit FAQs sowie Formularen und Plakaten zum Ausdrucken.

So überzeugen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen

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https://www.youtube.com/watch?v=F2H8z1DMiBk

Video: Mach' den ersten Schritt!

Die BIH-Mockumentary zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung, kurz SBV, zeigt im Stil der beliebten Serie „Stromberg“ und des gleichnamigen Films, dass es es sich letztendlich sehr gut anfühlt, SBV zu sein. Auch wenn der von seinen Kolleg:innen ausgewählte Kandidat Martin das Ehrenamt zunächst nicht übernehmen will, merkt er Schritt für Schritt, dass es gar nicht so schwierig ist, Vertrauens­person zu sein und sich im Betrieb oder der Dienst­stelle für Inklusion von Menschen mit Behinderung einzusetzen. Schauen Sie rein und machen auch Sie den ersten Schritt.

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https://www.youtube.com/watch?v=cisOu7U4lDU

Video: Aufruf zur SBV-Wahl

Die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung stehen kurz bevor. Jede Stimme ist wichtig. Warum Sie wählen sollten, erfahren Sie in diesem kurzen Video.

Wenn Sie selbst Vertrauensperson sind oder die Wahl vorbereiten: Schicken Sie unseren Film doch an Ihre Kolleginnen und Kollegen, um sie zum Wählen zu animieren oder binden Sie den Film in Ihrem Intranet ein oder teilen Sie ihn auf Social Media. Jede Stimme zählt!

FAQ zur SBV-Wahl

Bei der SBV-Wahl wird eine Vertrauens­person und mindestens ein stell­vertretendes Mitglied in Betrieben/­Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwer­behinderte bzw. ihnen gleich­gestellte Menschen nicht nur vorüber­gehend beschäftigt sind gewählt (§§ 177 Abs. 1 Satz 1, 151 Abs. 3 SGB IX).

Betriebe oder Dienst­stellen mit weniger als fünf schwer­behinderten Beschäftigten können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleich­stufigen Dienst­stellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden. Auch wenn ein Betrieb oder eine Dienst­stelle fünf oder mehr schwer­behinderte Menschen beschäftigt, kann eine Zusammen­fassung mit den Betrieben oder Dienst­stellen, in denen weniger als fünf schwer­behinderte Menschen tätig sind, erfolgen.

Wahlberechtigt sind auch Beschäftigte mit Schwer­behinde­rung  im Mutter­schutz und in Eltern­zeit sowie befristet voll erwerbs­geminderte Personen und Leih­arbeit­nehmende mit Schwerbehinderung, die länger als drei Monate im Entleiher­betrieb eingesetzt werden.

Nicht wahl­berechtigt sind Beschäftigte in der Freistellungs­phase der Altersteilzeit. Gleiches gilt für diejenigen, die nicht offensichtlich schwerbehindert sind und eine Anerkennung der Schwerbehinderten­eigenschaft erst beantragt haben.

Der Arbeit­geber muss den Wahl­vorstand und den Wahlleiter bei ihrer Aufgabe unterstützen. Beispielsweise indem er alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung stellt, die für die Erstellung der Wähler­liste benötigt werden. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber Raum für die Wahl­aushänge und ein geeignetes Wahl­lokal zur Verfügung stellen.

Die Anforderungen und Aufgaben­fülle der Schwer­behinderten­vertretung sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Dem hat der Gesetzgeber durch die erweiterte Heranziehung der Stell­vertretung Rechnung getragen. Das setzt aber voraus, dass genügend stell­vertretende Mitglieder gewählt sind.

Wenn es noch keine Vertrauensperson gibt, können

zu einer Wahl­versammlung oder zu einer Versammlung zur Bestellung des Wahl­vorstandes einladen.

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https://www.youtube.com/watch?v=5EVYPBELU78

Wie inititiere ich eine SBV-Wahl

Martin, Hauptcharakter aus der BIH-Mockumentary zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) erklärt in diesem filmischen FAQ, wie Sie in einem Betrieb ohne bestehende SBV eine SBV-Wahl erstmals initiieren können.

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https://www.youtube.com/watch?v=hyEmt8D9QtY

Was können Arbeitgeber von einer neugewählten SBV erwarten?

Eine Schwerbehindertenvertretung kann für Arbeitgeber eine wertvolle Unterstützung sein. Erfahren Sie in diesem FAQ zur SBV-Wahl, welche Vorteile Sie als Arbeitgeber von einer SBV in Ihrem Betrieb oder Ihrer Dienststelle haben können.

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https://www.youtube.com/watch?v=F_QRGfGKxDI

Wie finde ich Kandidatinnen und Kandidaten?

Stellen Sie sich vor, es ist SBV-Wahl und niemand lässt sich aufstellen. In diesem FAQ erklärt Martin aus der BIH-Mockumentary, wie Sie in Ihrem Betrieb geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die SBV-Wahl finden.

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https://www.youtube.com/watch?v=P4bh5pgRpyM

Wie kann ich erfolgreich kandidieren?

Sie sind als Kandidat oder Kandidatin für die SBV-Wahl aufgestellt und möchten voller Elan auch gern gewinnen. Wie Sie das am besten gehen, erklärt Martin aus der BIH-Mockumentary kurz und knapp.

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https://www.youtube.com/watch?v=LZ6r_mKg-NE

Warum ist SBV-Arbeit gar nicht so schwierig?

Neu im Amt und keine Ahnung, wie Sie als Vertrauensperson beziehungsweise SBV ihre Arbeit eigentlich organisieren sollen? Kein Problem! Martin erklärt es einfach und verständlich.

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https://www.youtube.com/watch?v=v4YSAmQIDYU

Kann ich eine SBV-Wahl auch im vereinfachten Wahlverfahren online durchführen?

Sie arbeiten in einem Betrieb mit vielen Beschäftigten im Außendienst oder auf Telearbeitsplätzen? Dann entscheiden Sie sich doch fürs Online-Wahlverfahren. Wie das im Einzelnen funktioniert, zeigt Ihnen dieser YouTube-Film – eine Auskopplung aus der BIH-Akademie. 

Sofort einsetzbare Materialien für Ihre SBV-Wahl

Das Foto zeigt ein Plakat für die SBV-Wahl 2026. Auf dem Plakat steht: „Werde SBV!“

Wahlplakat: Um Kandidaten werben

Keine Wahl ohne Werbung – am besten geht das mit einem klassischen Wahlplakat. Das BIH-Portal hält zwei verschiedene Motive für Sie zum Download und Ausdrucken bereit. Mit diesen Plakaten können Sie Kandidatinnen und Kandidaten für die SBV-Wahl gewinnen. 

Zwei verschiedene Motive für Ihren Aushang am Schwarzen Brett finden Sie unter dem folgenden Link. 

Die Grafik zeigt den Vordruck einer Einladung zur SBV-Wahl vor einem hellbrauen Hintergrund.

Formulare zur SBV-Wahl

Eine demokratische Wahl kommt nicht ohne die nötigen Wahl­formulare aus. Vom verein­fachten bis zum förm­lichen Wahl­verfahren bekommen Sie auf dieser Seite gesammelt alle entschei­denden Formulare als Download.

Einfach herunterladen, ausdrucken und wählen.

Individuelle Fragen stellen, Urteile online nachschlagen

Die Grafik zeigt eine graue Fläche mit blau gepunkteten Kreiskonturen. Darauf sind schwarzbeige gerastert ein Dokument mit Paragraphenzeichen sowie eine Hand, die eine Waage hält, zu sehen.

BIH WahlWissen Recht

In der BIH-Datenbank finden Sie wichtige Urteile und juristische Kommentare rund um die SBV-Wahl. Welche Beschäf­tigten wahl­berechtigt sind oder nicht, wer sich als Kandidat oder Kandidatin auf­stellen lassen darf und vieles mehr, wurde bereits vor Gericht ver­handelt. Diese Urteile dienen Ihnen als Sicherheit bei der Durchführung der Wahl und als Argumen­tationshilfe.

Das Foto zeigt einen Mann, der am Laptop arbeitet. Der Blick fällt von hinten über die Schulter auf den Monitor. Darauf ist eine große Tastatur mit zwei Sprechblasen auf einer der Tasten zu sehen.

Online-Expertenforum

So zahlreich die Betriebe so vielfältig die Voraus­setzungen für eine SBV-Wahl. Wenn Sie Ihre spezielle Situa­tion hier in den FAQs und E-Learnings nicht ganz dar­gestellt sehen, haben Sie im Expertenforum der BIH die Möglich­keit, online eigene Fragen zu stellen. 

Neue Inhalte für Sie in Vorbereitung!

Auf dieser Themenseite zur SBV-Wahl werden wir in den kommenden Wochen weitere Inhalte für Sie freischalten. Freuen Sie sich schon jetzt auf: 

  • einen interaktiven Wahlwegweiser, der Fristen für Sie berechnet und Sie sicher durch das Wahlverfahren lotst
  • ein Glossar mit Begriffen rund um die SBV-Wahl, zum Beispiel „Stützunterschrift“
  • Flyer mit kompakter Erklärung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung in 17 Sprachen

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Nach der Wahl

Nun ist die Wahl erledigt – doch die Arbeit als Vertrauensperson fängt gerade an. Zuallererst ist das Wahlergebnis Ihrem zuständigen Inklusions- oder Integrationsamt zu melden.

Ihr Arbeitgeber kann das per PC oder Handy ganz einfach über das BIH-Online-Formular erledigen.

Machen Sie sich im Betrieb bekannt

Für viele Vertrauenspersonen ist es die erste Amtszeit als SBV. Gerade für Sie, aber auch für Wieder­gewählte ist es wichtig, in Ihrem Betrieb oder in Ihrer Dienst­stelle auf sich aufmerksam zu machen und Netzwerke zu knüpfen. Wie das funktioniert, zeigen Ihnen die folgenden Microlearnings. Eine anpassbare PowerPoint-Präsentation und verschiedene Worddokumente unterstützen Sie dabei.

So starten Sie ins Ehrenamt

Eine Frau zwischen 50 und 60 reicht einem jüngeren Mann die Hand und lächelt. Der Blick der Kamera fällt über die Schulter des Mannes auf die Frau.

Bekanntmachen

Für die Kollegenschaft sind Plakate und Präsentationen geeignete Mittel. Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebs-/Personalrat oder weiteren Funktionstragenden und sonstigen Institutionen sollten Sie sich mit einer kurzen E-Mail vorstellen und einen Antrittsbesuch vereinbaren. Wie Sie bei Ihrem Amtsantritt am besten vorgehen, erläutert Ihnen Schritt für Schritt die Themenseite „SBV-Start“ hier im BIH-Portal

Das Bild ist unterteilt in zwei Bereiche: Links eine dunkelblaue Fläche mit gelbem Schriftzug „Ihre SBV stellt sich vor“. Rechts danaben ist das Foto eines Mannes in rosa Hemd und dazu passender Brille. Er lächelt in die Kamera.

Individualisierbare Präsentation

Wenn Sie sich und die Arbeit der SBV vorstellen möchten, hilft Ihnen diese Präsentation dabei.

Die PowerPoint-Folien können Sie an Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen. Wie das geht, zeigt diese Kurzanleitung (PDF, 748 KB | barriefrei).

Datei-Icon vom Typ “PPTX“
 |  3 MB Jetzt herunterladen
Das Foto zeigt einen Avatar, ein junger Mann im Hoody, der in einem langen Büroflur steht. Der Hintergrund ist etwas unscharf.

Microlearnings

Wenn Sie Informationen lieber filmisch umgesetzt und mit einem Wissens-Quiz zusammengefasst aufnehmen, dann sind die beiden Microlearnings „SBV-Start“ und „Ins Ehrenamt in 7 Schritten“ der BIH-Akademie genau das richtige für Sie. In den beiden Microlearnings erfahren Sie auf anschauliche und kurzweilige Art, wie Sie strategisch am sinnvollsten vorgehen und wo Sie wertvolle Unterstützung bekommen.

 

Weitere wichtige Informationen, etwa häufig benötigte Gesetze und eine Aufstellung Ihrer Rechte und Pflichten, finden Sie auf der Themenseite „SBV-Start“ hier im BIH-Portal.

Zur Themenseite „SBV-Start“

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Es gibt viele für die SBV kostenfreie Möglichkeiten
Ein Mann schaut auf einen Computermonitor, der das Selbstlernangebot der BIH zeigt.

Online-Selbstlernkurse

Die kostenfreien Selbstlernkurse „Versammlung der schwerbehinderten Menschen“ und „SGB IX im Personalmanagement" der BIH-Akademie vermitteln mit interaktiven Lernvideos, 3D-Animationen und vertiefendem Material relevante Fachinhalte.