Gewerkschaften

Gewerkschaften sind freie, privatrechtliche Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern. Sie wahren und fördern Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen auf Basis des Tarifrechts. Sie haben Vorschlags- und Entsendungsrechte, etwa beim Arbeitsgericht, sowie Beteiligungsrechte bei den Betriebs- und Personalräten.

Gewerkschaften sind freie, privatrechtliche und auf Dauer angelegte Vereinigungen von Arbeitnehmern zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (Artikel 9 Absatz 3 GG).

Mindestvoraussetzungen

Gewerkschaften müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen sich als satzungsgemäße Aufgabe die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer gesetzt haben und willens sein, Tarifverträge abzuschließen. Sie müssen

  • frei gebildet,
  • gegnerfrei, das heißt ohne Arbeitgeber als Mitglieder und unabhängig,
  • auf überbetrieblicher Ebene organisiert sein und
  • das geltende Tarifrecht anerkennen.

Gewerkschaften sind nach dem Industrieverbandsystem gegliedert: Die Arbeitnehmer eines Betriebes gehören ohne Rücksicht auf ihre fachliche Ausbildung und Tätigkeit nur einer Gewerkschaft an.

Aufgaben und Rechte

In Deutschland bestehen verschiedene, unterschiedlich organisierte Gewerkschaften. Den einzelnen Arbeitnehmern als Mitglied bieten sie Beratung zum Arbeitsrecht und Rechtsschutz an. Sie haben zahlreiche Vorschlags- und Entsendungsrechte bei gerichtlichen Spruchkörpern und Verwaltungsbehörden, zum Beispiel bei

Außerdem haben Gewerkschaften Vorschlags- und Beteiligungsrechte bei der Wahl und Amtsführung der Betriebsräte und Personalräte.

Stand: 30.09.2022

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