Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht soll den Arbeitnehmer schützen und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie gegenüber dem Staat. Ar­beits­recht­li­che Vorschriften sind nach Themen in unterschiedlichen Rechtsgebieten verortet.

Das Arbeitsrecht gehört zum überwiegenden Teil dem privaten Recht an, soweit es die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt. Es ist aber auch Teil des öffentlichen Rechts, wenn das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Staat und zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften berührt wird. Auch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und das Tarifvertragsrecht sind dem Arbeitsrecht zuzuordnen.

Zielsetzung

Das Arbeitsrecht soll den Arbeitnehmer schützen und zugleich einen gerechten Ausgleich der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer herbeiführen.

Relevante Gesetze

Im Arbeitsrecht gibt es kein einheitliches Gesetzbuch. Vielmehr setzt sich das Arbeitsrecht aus einer Vielzahl an einzelnen Gesetzen zusammen. So gibt es zum Beispiel

  • das Arbeitszeitgesetz,
  • das Jugendarbeitsschutzgesetz oder
  • das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge.

Auch die folgenden Gesetze enthalten in großem Umfang arbeitsrechtliche Vorschriften:

Einzelbestimmungen

Außerdem gibt es noch Einzelbestimmungen in allgemeinen Gesetzen, wie zum Beispiel die Kündigungsfristen in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Stand: 30.09.2022

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