Integrationsfachdienst

Integratationsfachdienste unterstützen neben den Integrations- und Inklusionsämtern auch die Agenturen für Arbeit und die Rehabilitationsträger bei der Umsetzung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung oder Behinderung.

Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter und behinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung sind durch das SGB IX (§§ 185, 192 und folgende) sowie die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§§ 27a, 28 SchwbAV) geregelt.

Auftraggeber und Finanzierung

Neben der Unterstützung der Integrationsämter werden die Integrationsfachdienste auch im Auftrag der Rehabilitationsträger und der Träger der Arbeitsvermittlung, insbesondere der Agenturen für Arbeit, tätig, um besonders betroffene Menschen mit Schwerbehinderung in Arbeit zu vermitteln. Die Integrationsämter sind die Hauptauftraggeber der In­te­gra­ti­ons­fach­diens­te und finanzieren diese aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Die Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­trä­ger und die Träger der Arbeitsvermittlung erbringen für ihre Aufträge Vergütungen aus ihren Haushaltsmitteln.

Die Integrationsfachdienste stellen damit ein gemeinsames Dienstleistungsangebot von mehreren gesetzlichen Leistungsträgern für schwerbehinderte Menschen und ihre Ar­beit­ge­ber dar. Insbesondere bei Menschen, die behindert, aber nicht schwerbehindert sind, sind die Rehabilitationsträger Auftraggeber der Integrationsfachdienste.

Zielgruppen der Integrationsfachdienste sind insbesondere

  • Menschen mit Schwerbehinderung mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung,
  • Beschäftigte aus den Werk­stät­ten für behinderte Menschen (WfbM), die nach zielgerichteter Vorbereitung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen können, und
  • schwerbehinderte Schulabgänger, die zur Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes angewiesen sind.

Von einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung ist insbesondere bei Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, aber auch solchen mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung auszugehen (vergleiche Be­hin­de­rungs­ar­ten). Die Unterstützung bei diesen Zielgruppen ist auch dann erforderlich, wenn weitere besondere vermittlungshemmende Umstände vorliegen, zum Beispiel Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit, höheres Lebensalter, unzureichende Qualifikation oder Leis­tungs­min­de­rung.

Aufgaben der Integrationsfachdienste

Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehören zunächst generell die Beratung und Unterstützung der betroffenen behinderten Menschen selbst sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den unterschiedlichsten Problemsituationen bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Die Integrationsfachdienste werden an den Aufgaben der gesetzlichen Leistungsträger, von denen sie beauftragt werden, beteiligt. Die Verantwortung für die gesamte Aufgabenerledigung bleibt damit beim jeweiligen Auf­trag­ge­ber.

Im Einzelnen hat der Integrationsfachdienst die Aufgaben,

  • die Fähigkeiten der zugewiesenen schwerbehinderten Menschen zu bewerten und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zu erarbeiten;
  • die Bundesagentur für Arbeit auf deren Anforderung bei der Berufsorientierung und Be­rufs­be­ra­tung in den Schulen zu unterstützen;
  • die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher zu begleiten;
  • geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu akquirieren und zu vermitteln;
  • die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten;
  • die schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz – soweit erforderlich – begleitend zu betreuen;
  • die Vorgesetzten und Kollegen im Arbeitsplatzumfeld zu informieren;
  • für eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung zu sorgen;
  • als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen.

Kooperation

Der Integrationsfachdienst arbeitet eng mit der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt, dem zuständigen Rehabilitationsträger, dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und den anderen Mitgliedern des betrieblichen Integrationsteams, den abgebenden schulischen und beruflichen Rehabilitationseinrichtungen und, wenn notwendig, auch mit anderen Stellen zusammen.

Qualifikation

Die Integrationsfachdienste verfügen über Fachpersonal mit entsprechender psychosozialer oder arbeitspädagogischer Qualifikation.

Flächendeckendes Angebot

Integrationsfachdienste sind im gesamten Bundesgebiet eingerichtet, sodass in jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit mindestens ein solcher Dienst vorhanden ist.

Kontakt

Der nächstgelegene Integrationsfachdienst kann hier im BIH-Portal unter Kontakt per Post­leit­zah­len­su­che ermittelt werden.

Stand: 30.09.2022

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