Arbeitgeber muss schulungsbedingte Über­nachtungs­kosten des Betriebsrats erstatten

Das Bundesarbeitsgericht entschied in einem aktuellen Beschluss, dass Arbeitgeber die Kosten für Übernachtung und Verpflegung von Betriebsrats- oder Personalvertretungsmitgliedern übernehmen müssen, auch wenn alternative Webinare angeboten werden.

Die Entscheidung des BAG erging in einem Fall, in dem eine Fluggesellschaft zwei Mitglieder ihrer Personalvertretung zu einer mehrtägigen Schulung entsandte, aber die Übernachtungs- und Verpflegungskosten verweigerte. Begründung: Ein Webinar desselben Anbieters habe auch zur Verfügung gestanden.

Die Vorinstanzen hatten die Arbeitgeberin zur Kostenübernahme verpflichtetet. Eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil blieb erfolglos. Das BAG betonte, dass Betriebs- und Personalvertretungen bei der Auswahl von Schulungsformaten einen gewissen Spielraum haben. Die Kosten für Präsenzseminare seien nicht grundsätzlich höher, und Arbeitgeber müssen die Bedürfnisse ihrer Vertretungen berücksichtigen.

Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Rechte von Betriebs- und Personalvertretungen und stellt klar, dass Arbeitgeber für alle notwendigen Schulungskosten aufkommen müssen – unabhängig vom gewählten Format.

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Bundesarbeitsgericht 7 ABR 8/23