Fallmanagement

Ob eine Person Leistungen der Sozialen Entschädigung in Anspruch nehmen kann und wenn ja, wie, wissen viele Menschen nicht. Auf Wunsch unterstützt eine Fallmanagerin oder ein Fallmanager im Antragsverfahren.

Das Fallmanagement zählt zu den sogenannten Schnellen Hilfen des Sozialen Entschädigungsrechts. Fallmanagerinnen und Fallmanager unterstützen Anspruchsberechtigte auf Wunsch im Antrags- und Verwaltungsverfahren. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs und der Hinweis auf mögliche Sozialleistungen. Der erste Kontakt ist auch ohne Antrag möglich.

Antrag auf Fallmanagement stellen

Anträge auf Fallmanagement der Sozialen Entschädigung können Sie über die offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland stellen.

Zur „Verwaltung digital“

 

Medien und Arbeitshilfen

Zwei Menschen sitzen sich gegenüber. Eine der beiden Personen macht sich Notizen.
Medien

Die Arbeit von Fallmanagern

Betroffene von Gewalttaten oder anderen schädigenden Ereignissen können sich an so genannte Fallmanager wenden. Diese bieten schnell und unkompliziert Hilfestellung bei der Beantragung der Leistungen. In diesem Video lernen Sie Fallmanagerin Simone Müller vom LVR-Inklusionsamt in Köln kennen, die Betroffene sowie Angehörige und Hinterbliebene berät und bei der Antragstellung unterstützt.

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