Antragstellung

Geschädigte Personen müssen einen Antrag stellen, um Leistungen der Sozialen Entschädigung zu erhalten. Die sogenannten Schnellen Hilfen können zunächst auch ohne Antrag in Anspruch genommen werden.

Um Leistungen der Sozialen Entschädigung zu erhalten, ist ein Antrag an den zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung im jeweiligen Bundesland erforderlich. Dies richtet sich nach dem Wohnort. Die sogenannten Schnellen Hilfen – der Besuch einer Traumaambulanz und die Unterstützung durch ein Fallmanagement – können zunächst auch ohne Antrag in Anspruch genommen werden. Für die Prüfung des Antrags auf Soziale Entschädigung werden weitere Unterlagen wie Gutachten und Arztbriefe hinzugezogen. Daher kann es mehrere Monate dauern, bis ein Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.

Medien und Arbeitshilfen

Ein im Comic-Stil gezeichneter Mann hält einen Antrag in der Hand, auf der "Bewilligt steht". Mit der anderen Hand zeigt er mit dem Daumen nach oben.
Medien

So stellen Sie den Antrag

Wie und wo kann ich einen Antrag für Leistungen der Sozialen Entschädigung stellen? Was muss ich für den Antrag bereithalten? In diesem Film erfahren Sie, welche Schritte für den Antrag nötig sind.

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