Eine Frau spricht mit einer weiteren Frau

Soziale Entschädigung

Gesundheit, Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Versorgung

Gesundheit, Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Versorgung

Das neue Soziale Entschädigungsrecht

Die Bundesrepublik lässt Menschen, die unverschuldet einen Gesundheitsschaden erlitten haben, nicht allein. Voraussetzung für die sogenannte Soziale Entschädigung ist, dass die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung für das schädigende Ereignis trägt. Das kann zum Beispiel bei Terroranschlägen, Gewaltanwendung oder Impfkomplikationen der Fall sein.
Die gesetzlichen Regelungen dazu wurden erweitert und im neuen Sozialgesetzbuch XIV zusammengefasst, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat.

Eine Neuerung ist, dass nicht nur Opfer physischer, sondern auch psychischer Gewalt und von Sexualstraftaten Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten können.

Um unabhängig vom meist länger dauernden Antragsverfahren unterstützen zu können, wurden außerdem Schnelle Hilfen eingeführt. Dazu zählt zum einen die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Zum anderen werden Berechtigte bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch durch ein Fallmanagement unterstützt.

Art, Ausmaß und Dauer der Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalls. Um sie zu erhalten, ist ein Antrag an den zuständigen Träger im jeweiligen Bundesland erforderlich. Welche Behörden das sind, wird von den Ländern bestimmt.

https://www.youtube.com/watch?v=UqWvcztraCk

Erklärfilm: Was ist das Soziale Entschädigungsrecht?

Wer ist nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht anspruchsberechtigt? Welche Leistungen können gewährt werden? Was hat sich konkret geändert? In diesem Film erfahren Sie, was es mit dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht auf sich hat. Es soll Betroffenen alle nötigen Hilfen gewähren, damit sie so bald wie möglich wieder in ihren Alltag zurückkehren können oder finanziell abgesichert werden.

Zum Video in leichter Sprache

Zum Video in Deutscher Gebärdensprache

Anspruchsberechtigte Personengruppen

Bundesopferbeauftragter Roland Weber im Gespräch

 

50 Jahre Opferschutz

Was passiert eigentlich, wenn ein Mensch Opfer einer Gewalttat wird – und welche Verantwortung trägt der Staat? Diese und weitere Fragen zum Opferschutz und der Sozialen Entschädigung beantwortet Roland Weber, Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Straftaten im Inland, im BIH-Podcast.

Den vollständigen Text zu diesem Podcast können Sie hier herunterladen.

Transkript öffnen

Eine Frau spricht mit einem Mann. Sie sind förmlich gekleidet.

Leistungen

Hier erfahren Sie, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Im Bildausschnitt ist zu sehen, wie eine Person einen Brief in einen Briefkasten der Deutschen Post wirft.

Antragstellung

Alle Informationen rund um die Antragstellung erhalten Sie hier.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Weitere Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Für manche Gesundheitsstörungen trägt die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung. Die Soziale Entschädigung unterstützt Betroffene in folgenden Fällen:

  • bestimmten physischen oder psychische Gewalttaten
  • nachträglichen Auswirkungen der beiden Weltkriege
  • Ereignissen im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes sowie 
  • Impfschäden nach öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen

Ziel ist es, Anspruchsberechtige schnell wieder in ihren Alltag zu integrieren oder eine angemessene finanzielle und gesundheitliche Unterstützung anzubieten.
 

Folgende Menschen haben Anspruch auf Leistungen:

  • Geschädigte, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen sowie Nahestehende von Geschädigten
  • Sogenannte Schockschadenopfer von Gewalttaten - sie wurden zum Beispiel durch das Miterleben von traumatischen Ereignissen gesundheitlich geschädigt.

Anspruchsberechtige können Sach-, Geld- und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Vor allem im Bereich der Krankenbehandlung werden Sachleistungen erbracht, zum Beispiel orthopädische oder zahnärztliche Leistungen sowie Arzneimittel. 

Die Höhe möglicher Geldleistungen hängt vom Einzelfall ab. Rentenleistungen sowie Einkommens- und Unterhaltsersatz richten sich nach Einkommen und Vermögen der Betroffenen.

Das Fallmanagement als Schnelle Hilfe stellt eine Dienstleistung der Sozialen Entschädigung dar.

Grundsätzlich richten sich alle Leistungen nach dem jeweiligen Bedarf.

 

Mit den Schnellen Hilfen werden Betroffene rasch unterstützt, noch vor Bewilligung ihres Antrages. Zu diesen Schnellen Hilfen zählen einerseits eine Soforthilfer in einer Traumaambulanz und andererseits die Unterstützung durch ein Fallmanagement. Damit werden Betroffene auf Wunsch bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung sowie im folgenden Verwaltungsverfahren unterstützt.

Damit Betroffene Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das schädigende Ereignis muss zu einer gesundheitlichen Schädigung und diese zu einer Gesundheitsstörung geführt haben.
  • Eine weitere Vorausetzung ist ein Antrag beim zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung im Bundesland.

Betroffene können die Schnellen Hilfen zunächst ohne ohne einen Antrag in Anspruch nehmen.

Weiterführende Informationen

Aktuelle Meldungen

BIH-Podcast: 50 Jahre Opferentschädigungsrecht

Was passiert, wenn ein Mensch Opfer einer Gewalttat wird – welche Verantwortung trägt der Staat? Im neuen Podcast mit dem Bundesopferschutzbeauftragten, Roland Weber, werden diese Fragen geklärt.

Das Foto zeigt einen großen Tagungsraum. Der Blick fällt von hinten über die Schultern der zahlreichen Teilnehmenden.

Tagungsbericht: Erste praktische Erfahrungen mit dem SGB XIV

Ein wissenschaftlicher Beitrag auf der Website reha-recht.de berichtet über die Fachtagung „Erste praktische Erfahrungen mit dem SGB XIV“. Im Mittelpunkt der Veranstaltung in Magdeburg standen Erkenntnisse aus der bisherigen Umsetzung des neuen Sozialen Entschädigungsrechts.

Das Foto zeigt eine Hauswand mit einem Messingschild. Darauf steht: „Bundesministerium für Arbeit und Soziales“

Rundschreiben Soziale Entschädigung vom 16. Februar 2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein neues Rundschreiben zur Sozialen Entschädigung veröffentlicht. Darin werden Fragen zur Durchführung des 14. Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) thematisiert.