BAG, Beschluss vom 20.01.2010, 7 ABR 39/08, Rn 36

B-24

Betriebsratswahl - Überprüfung von Wahlvorschlägen

Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag müssen sich nicht auf demselben Blatt befinden. Es ist ausreichend, wenn Bewerberliste und Stützunterschriften eine Urkunde bilden.

Sie müssen mit ihm eine Einheit bilden.

Die Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag müssen sich nicht notwendig auf demselben Blatt befinden. Es genügt, wenn die Bewerberliste und die Stützunterschriften eine einheitliche Urkunde bilden und – z. B. durch ein Kennwort – sichergestellt ist, dass sich die Unterschriften auf den betreffenden Wahlvorschlag beziehen.

Weitere Urteile

Zum BIH WahlWissen Recht