GrO – Grundordnung des kirchlichen Dienstes

Da die Kirchen ein Selbstbestimmungsrecht haben, regeln sie auch die arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ihrer Mitarbeitenden nach eigenen Rechtsquellen.

Das Betriebsverfassungsgesetz und das Personalvertretungsgesetz kommen bei den Kirchen nicht zur Anwendung. Daher regeln kirchliche Dienstgeber ihre Beschäftigungsbedingungen und sonstigen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ihrer Mitarbeitenden auf Basis kirchenspezifischer Regelungen.

Die wichtigste Rechtsquelle des Kirchlichen Arbeitsrechts in der katholischen Kirche ist die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes (GrO)“. Die derzeit zwölf Artikel der GrO bilden die Grundpfeiler der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für etwa 750.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer karitativen Einrichtungen. Die GrO wurde zuletzt aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) vom 22. November 2022 grundlegend überarbeitet.

Rechtliche Grundlagen für die Interessenvertretungen

Für die Mitarbeitervertretung sowie die Vertrauensperson der Menschen mit Schwerbehinderung in der katholischen Kirche gilt zudem die „Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung (Rahmen-MAVO)“.

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