Integrationsamt

Dieser Beitrag beschreibt die Aufgaben und Leistungen der Integrationsämter. In einigen Bundesländern werden sie auch Inklusionsamt genannt.

Aufgaben des Integrationsamtes nach § 185 SGB IX

Das Integrationsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) zuständig.

Leistungen des Integrationsamtes

Die Leistungen des Integrationsamtes – persönlicher und materieller Art – stellen eine in­di­vi­du­el­le, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes und die besonderen Be­dar­fe des behinderten Menschen abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­trä­ger dar.

Das Integrationsamt ist selbst kein Rehabilitationsträger. Deshalb sind bei der Zu­stän­dig­keits­klä­rung nach §§ 14–15 SGB IX spezifische Regelungen zu beachten (§ 185 Absatz 7 SGB IX).

Das Integrationsamt arbeitet eng zusammen mit den Rehabilitationsträgern, den Ar­beit­ge­bern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden. Für das betriebliche Integrationsteam ist es Ratgeber und Partner.

Die Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. Die Länder sind ermächtigt, einzelne Aufgaben der Integrationsämter nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) auf örtliche Fürsorgestellen (Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Beruf) zu übertragen (§ 190 Absatz 2 SGB IX).

Bundesarbeitsgemeinschaft

Die In­te­gra­ti­ons­äm­ter und Hauptfürsorgestellen haben sich in der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft der In­te­gra­ti­ons­äm­ter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen zum Zwecke der

  • Abstimmung in Grundsatzfragen,
  • Erstellung von Arbeitsgrundlagen,
  • Koordinierung durch Empfehlungen,
  • Weiterentwicklung des Rechts der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft vertritt die Integrationsämter und die Hauptfürsorgestellen kraft Gesetzes unter anderem im Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie im Beirat bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie nimmt ferner die Interessen ihrer Mitglieder bei wichtigen Vereinigungen auf Bundesebene wahr, wie zum Beispiel im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge und in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Ihr Publikationsorgan ist die Zeitschrift „ZB – Behinderung & Beruf“, die viermal jährlich er­scheint.

Kontakt zum zuständigen Integrationsamt

Das zuständige Integrationsamt kann per Postleitzahlensuche ermittelt werden unter: www.integrationsaemter.de/kontakt

Medien und Arbeitshilfen

Das Foto zeigt die Titelseite des ZB Ratgebers „Leistungen des Integrationsamts“
Downloads und Arbeitshilfen

Leistungen des Integrationsamtes

Das Integrationsamt bietet eine Fülle an möglichen Leistungen. Wie diese Leistungen aussehen können, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und weitere informative Fragen beantwortet der ZB Ratgeber „Leistungen des Integrationsamtes“.

Abbildung des ZB Magazins 2020-02 Jobcoaching
Downloads und Arbeitshilfen

ZB Behinderung & Beruf 2/2020

ZB Behinderung & Beruf schildert ein erfolgreiches Praxisbeispiel des Budgets für Ausbildung: Ein junger Mann mit Behinderung kann darüber eine Ausbildung zum Bäcker in einem regulären Betrieb absolvieren und seinen Wunschberuf erlernen.

Stand: 30.09.2022

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