Arbeitnehmer

Wer eine abhänginge und weisungs­gebundene Tätigkeit ausübt, gilt arbeitsrechtlich unabhängig von der Be­schäf­tigten­gruppe als Arbeitnehmer. Nach dem Betriebs­ver­fas­sungs­gesetz zählen leitende Angestellte nicht dazu.

Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und eine vom Arbeitgeber abhängige, weisungsgebundene Tätigkeit ausübt. Hierzu zählen Arbeiter, Angestellte und die zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende). Für Arbeitnehmer gilt das Arbeitsrecht.

Leitende Angestellte mit Schwerbehinderung

Auch leitende Angestellte sind Arbeitnehmer; dennoch gelten für sie vielfach Ausnahmen. Während das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auf die leitenden Angestellten grund­sätz­lich keine Anwendung findet, macht das Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) bei dieser Beschäftigtengruppe keinen Unterschied zu den übrigen Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung.

Stand: 30.09.2022

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