Belastungserprobung

Die Belastungserprobung ist eine Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation (siehe § 42 Absatz 2 Nummer 7. SGB IX). Sie dient der Feststellung der körperlich, geistigen und psychischen Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit. Sie untersucht oft Einsatzmöglichkeiten und Einschränkungen bei den Tätigkeiten am Arbeitsplatz.

Ziel der Belastungserprobung ist es, die beruflichen Eingliederungschancen zu ermitteln und Vorschläge zur beruflichen Eingliederung zu unterbreiten. Sie umfasst auch häufig Analysen zu den kognitiven Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung, zur psychischen Belastbarkeit, zu Einsatzmöglichkeiten und Einschränkungen bei den Tätigkeiten am Arbeitsplatz (Profilmethode).

Vor einer Wiedereingliederung

Mit der Belastungserprobung wird zum Abschluss der medizinischen Rehabilitation eine Beziehung hergestellt zwischen den Arbeitsanforderungen und der Fähigkeit des einzelnen Menschen, diese körperlich und geistig/seelisch zu bewältigen. Es gibt folglich Über­schnei­dun­gen mit der Abklärung der Arbeitserprobung. Die Belastungserprobung ist ty­pi­scher­wei­se eine Vorstufe zur beruflichen Rehabilitation. Sie kann insbesondere auch Hinweise zur (stufenweisen) Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz liefern.

Leistungsverpflichtet sind die Unfall- beziehungsweise Rentenversicherungsträger (§ 27 Absatz 1 Nummer 7 SGB VII und § 15 Absatz 1 SGB VI) und – nachrangig – die Kran­ken­kas­sen (§ 42 SGB V).

Stand: 04.08.2026

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