25 Jahre Integrationsfachdienste: Gesetzlich verankerte Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Schwerbehinderung

Mit dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), das am 1. Juli 2001 in Kraft trat, wurde die individuelle Unter­stützung, Begleitung und Betreu­ung von Menschen mit Schwer­behinderung und ihrer Arbeit­geber durch Inte­grations­fach­dienste, kurz IFD, gesetz­lich geregelt.

Während es in einzelnen Bundesländern bereits vor 2001 Integrationsfachdienste gab, schuf § 192 SGB IX erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmen für eine flächendeckende Unterstützungsstruktur von Menschen mit Schwerbehinderung – insbesondere von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Bis heute sind die seit 2005 in der Strukturverantwortung von Inklusions- und Integrationsämtern liegenden IFD ein zentraler Baustein der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Integrationsfachdienste unterstützen Menschen mit Schwerbehinderung bei der Aufnahme, Sicherung und Gestaltung von Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Gleichzeitig beraten sie Arbeitgeber, begleiten Veränderungsprozesse im Betrieb und wirken daran mit, behinderungsbedingte Arbeitsplatzverluste zu vermeiden. Sie arbeiten im Auftrag der Inklusions- und Integrationsämter, der Rehabilitationsträger und der Bundesagentur für Arbeit. Ihr gesetzlicher Auftrag verbindet individuelle Begleitung mit der engen Zusammenarbeit aller am Teilhabeprozess Beteiligten. 

Hauptauftraggeber der Integrationsfachdienste sind seit Jahren die Inklusions- und Integrationsämter. Im Jahr 2025 wandten sie bundesweit 151,5 Millionen Euro für die Finanzierung von 218 freien Trägern der Integrationsfachdienste auf – ein deutlicher Anstieg gegenüber 104,3 Millionen Euro im Jahr 2021. Die damit einhergehende kontinuierlich steigende Zahl der Fachberaterinnen und Fachberater – aktuell sind es 2.055 – spiegelt den wachsenden Unterstützungsbedarf ebenso wider wie die zentrale Rolle der Integrationsfachdienste innerhalb der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. 

Niedrigschwelliges, qualitätsgesichertes Angebot

Seit 25 Jahren leisten die Integrationsfachdienste damit einen wichtigen Beitrag, um Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung nachhaltig zu sichern. Ihre Stärke liegt zum einen im niedrigschwelligen, individuellen und standortnahen Beratungsangebot, das auch von den Interessenvertretungen in den Betrieben sowie von Angehörigen der Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen werden kann. Zum anderen erlauben die langjährige Erfahrung und die durch das Referenzmodell KASSYS qualitätsgesicherte Kompetenz der IFD, passgenaue Lösungen für Beschäftigte und Arbeitgeber zu entwickeln. Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Entstehungsgeschichte der Integrationsfachdienste bietet das BIH-Portal.

Für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) ist das 25. Jubiläum des IFD Anlass, die Arbeit der Integrationsfachdienste bewusst zu würdigen. Hören Sie hierzu den aktuellen Podcast mit dem Vorstandsvorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfachdienste Bayern, Johannes Magin.

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