Die Illustration zeigt einen jungen Mann, der am Boden liegt. Ein Notarzt und ein Rettungssanitäter versorgen ihn mit einer Sauerstoffmaske.

Angriff auf offener Straße

Wie sich ein junger Mann nach einem Gewalterlebnis mit Unterstützung des Fallmanagements sein Leben zurückerobert

Auf dem Nachhauseweg vom Fußballtraining wird Leon Braun (Name von der Redaktion geändert) plötzlich von einem fremden Mann angegriffen und zu Boden geschleudert. Infolge der schweren Kopfverletzungen verliert der 30-jährige Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik seine Sehkraft, die Motorik und das Konzentrationsvermögen. Seinen Beruf kann er nicht mehr ausüben, er ist rund um die Uhr auf fremde Hilfe angewiesen. Mit Unterstützung des Fallmanagements lebt Leon Braun heute wieder selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung. 

Die Ausgangssituation nach der Tat

„Der Angriff kam völlig überraschend. Ich war schon in der Nähe meiner Wohnung, als mich ein etwa gleichaltriger Mann so heftig umstieß, dass ich stürzte und mit dem Kopf auf dem Gehsteig aufschlug. Als ich im Krankenhaus wieder zu mir kam, konnte ich nicht sehen und ich konnte mich nicht mehr bewegen“, berichtet Leon Braun von den gravierenden Folgen seiner Gewalterfahrung. Von einem Tag auf den anderen verliert der Hobbyfußballer seine Eigenständigkeit und ist rund um die Uhr auf Unter­stütz­ung angewiesen. Den Antrag auf Soziale Entschädigung und Fallmanagement füllen seine Eltern für ihn aus.

Das Fallmanagement koordiniert während des gesamten Antrags- und Leistungsverfahrens

Schon die im Antrag genannten Beschwerden lassen die Schwere des Falls erahnen: Schädelbruch mit Hirn­ein­blutung, Seh­verlust, Gedächtnisverlust, Motorikverlust. In einem ersten persönlichen Telefonat mit Leon und seinen Eltern erläutert das Fallmanagement zunächst das Antragsverfahren und schildert den Weg, den der Antrag im Land­schafts­verband Rhein­land (LVR) – Fach­bereich Soziale Ent­schä­di­gung – nehmen wird. „Transparenz ist uns besonders wichtig“, betont die zu­ständige Fall­managerin Beate Schmitz (Name von der Redaktion geändert).

Im Verlauf der Beratung wird schnell klar, dass weitere Stellen innerhalb und außerhalb des LVR dazu­kommen werden: außer­halb etwa die Pflegeversicherung, innerhalb zunächst die Abteilungen für Grundanspruch und die Berufliche Rehabilitation. Das Fallmanagement unterstützt Leons Familie dabei, den Kontakt zu den LVR-Fachabteilungen und der Pflegeversicherung aufzunehmen. Zudem koordiniert es erforderliche Besprechungen zwischen den verschiedenen beteiligten Stellen.

Konkrete Hilfen im Alltag und finanzielle Unterstützung

Anfangs läuft die Kommunikation mit LVR und Pflege­versiche­rung eher schleppend, weil deren Briefe un­ge­sehen in der nicht genutzten Wohnung von Leon Braun liegen bleiben. Das Fall­manage­ment sorgt dafür, dass Briefe tele­fonisch an­ge­kündigt und von den Eltern zeit­nah ab­ge­holt und beant­wortet werden können, bis die Mutter als Vertreterin eingesetzt wird und die Post dadurch an das Elternhaus versendet werden darf. Auch zu Fragen rund um das Kranken­geld sowie zur Er­stattung der Kosten für Medika­mente und Hilfs­mittel kann das Fall­management wertvolle Tipps und Hinweise geben. 

Sogar die Kosten für den Einbau eines Dachfensters werden auf Vermittlung des Fallmanagements von der zuständigen Fachabteilung des LVR übernommen. Denn seit der Entlassung aus dem Krankenhaus wohnt der pflegebedürftige junge Mann im Haus der Eltern im fensterlosen Dachgeschoss. In einem Gespräch mit dem Fallmanagement berichten Leons Eltern darüber, wie bedrückend es die Freunde ihres Sohnes empfinden, bei Besuchen in dem von Kunstlicht erhellten Raum zu sitzen.

Schließlich wird der tätliche Angriff auf Leon Braun als „schädigendes Ereignis“, wie es im Gesetzestext heißt, offiziell anerkannt. Zu den Gesundheitsstörungen zählen neben der Blindheit unter anderem ein hirnorganisches Psychosyndrom, das sich in Form von Depressionen, Störungen des Kurzzeit­gedächt­nisses und Orientierungslosigkeit äußert. In seinem erlernten Beruf als Elektroniker kann der 30-Jährige nicht mehr arbeiten. Und so bezieht das Fallmanagement in Abstimmung mit Leon die Fachabteilung für berufliche Rehabilitation mit ein. Ebenso kann es dazu beitragen, einen Platz für eine Psychotherapie zu finden.

Hilfe zur Selbsthilfe

In die Pflege von Leon Braun ist an erster Stelle seine Mutter eingebunden. Das Fall­manage­ment unter­stützt mit Informationen und Hinweisen auf einen Kurs zum Erlernen der nötigen Expertise und um etwaige körperliche oder psychische Beeinträchtigungen durch die Pflege zu vermeiden.

Auch Leon selbst benötigt Schulungen: Zunächst einmal geht es darum, sich aufgrund der Erblindung mit dem sogenannten Langstock eigenständig zu bewegen und sich vor im Raum oder auf dem Weg befindlichen Hindernissen zu schützen. Für seine soziale und berufliche Teilhabe erlernt er den Umgang mit barrierefreier Hard- und Software. Die Anschaffung entsprechender PC-Ausstattung für Menschen mit Blindheit wird ihm vom LVR ebenfalls bewilligt und finanziert.

Gemeinsam erreicht

Leon Brauns Ziel ist es, wieder eigenständig zu wohnen und das Dachzimmer seiner Eltern zu verlassen. Nicht nur die Brauns unterstützen ihn bei der Wohnungssuche. Auch das Fallmanagement ist wieder mit an Bord. Denn das Angebot an barrierefreien Wohnungen ist begrenzt. Als es bei einer ansonsten gut zugänglichen Wohnung am nicht barrierefreien Bad zu scheitern droht, schaltet das Fallmanagement den Technischen Beratungsdienst (TBD) des LVR-Inklusionsamtes ein. Auf Basis der Empfehlungen des TBD werden Bad und Eingangstür barrierefrei umgebaut und die Kosten dafür vom LVR übernommen. So kann Leon Braun nach etwa vier Jahren wieder selbstbestimmt in seinen eigenen vier Wänden wohnen.