Zivildienstgesetz

Bis 2010 mussten Kriegsdienstverweigerer in Deutschland einen Zivildienst ableisten. Regeln dazu sind im Zivildienstgesetz festgelegt. Personen, die bei ihrem Zivildienst gesundheitlich geschädigt wurden, haben Anspruch auf Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts.

Personen, die bei der Ausübung ihrer Pflichten im Rahmen des Zivildienstes einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten. Grundlage hierfür ist das Zivildienstgesetz. Die Entschädigung wird im SGB XIV zum Sozialen Entschädigungsrecht geregelt.

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