Vergleichseinkommen

Eine Leistung des Sozialen Entschädigungsrechts ist ein Berufsschadensausgleich. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn man aufgrund der gesundheitlichen Schädigung weniger Geld verdient als vor dem schädigenden Ereignis. Wie hoch der Berufsschadensausgleich im Einzelfall ist, wird anhand eines Vergleichseinkommens berechnet.

Anspruchsberechtigte, die als Folge der gesundheitlichen Schädigung einen Einkommensverlust haben, können einen monatlichen Berufsschadensausgleich erhalten. Der Einkommensverlust berechnet sich von Anfang 2024 an aus dem aktuellen Einkommen und dem sogenannten Vergleichseinkommen. Bis Ende 2023 wird noch auf die wahrscheinliche berufliche Situation eines oder einer Anspruchsberechtigten ohne die Tat abgestellt. Dieses wird aus den jeweils gültigen Grundgehältern der Bundesbesoldungsordnung ermittelt. Ziel des mitunter komplizierten Berechnungsverfahrens ist es, den Einkommensverlust des oder der Geschädigten zumindest teilweise auszugleichen.

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