Pflegegrad

Der Pflegegrad sagt aus, wie selbstständig eine Person noch ist und welche Pflegeleistungen sie von der Pflegeversicherung erhält. Er reicht von Pflegegrad 1 bei einer geringen Einschränkung der Selbstständigkeit bis Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Pflegebedürftige erhalten einen Pflegegrad, der sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten bemisst. Er wird vom Medizinischen Dienst der Pflegekasse oder von anderen unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern ermittelt. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit besteht Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse. Sind aufgrund einer Schädigung weitere Leistungen notwendig, die die Pflegekasse nicht übernimmt, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.

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