Hilfsmittelversorgung

Geschädigte haben einen Anspruch auf benötigte Hilfsmittel wie etwa Brillen oder Prothesen sowie ihre Anpassung. Sie können außerdem eine Pauschale für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche erhalten.

Hilfsmittel sollen den Erfolg einer Heilbehandlung sichern oder die Folgen von Gesundheitsschäden mildern. Dazu zählen beispielsweise orthopädische Hilfsmittel und Prothesen. Geschädigte haben einen Anspruch auf solche Hilfsmittel sowie ihre Anpassung. Ihnen steht außerdem eine Pauschale für den außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche zu. Für die Versorgung mit Hilfsmitteln sind die Unfallkassen der Länder zuständig.

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