Hauptfürsorgestellen (Träger der sozialen Entschädigung)

Die Hauptfürsorgestellen waren bis zum 31. Dezember 2023 für die praktische Durchführung der Sozialen Entschädigung in den einzelnen Bundesländern verantwortlich. Seit dem 1. Januar 2024 heißen sie „Träger der Sozialen Entschädigung“.

Die Hauptfürsorgestellen wurden im Rahmen des SGB XIV am 1. Januar 2024 in „Träger der Sozialen Entschädigung“ umbenannt. Sie sind für die praktische Durchführung der Sozialen Entschädigung in den Bundesländern verantwortlich und kümmern sich um die Anerkennung der Ansprüche sowie die Vergabe der Leistungen.

Stand: 01.01.2024

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