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Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
Der Grad der Schädigungsfolgen beschreibt, wie schwer sich die Beeinträchtigungen einer geschädigten Person auf ihr Leben auswirken. Er wird durch Gutachterinnen und Gutachter festgestellt und wird in Zehnergraden zwischen zehn und 100 bemessen.
Der Grad der Schädigungsfolgen bemisst sich nach den dauerhaften Auswirkungen der körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die durch ein schädigendes Ereignis verursacht wurden. Er wird GdS abgekürzt und durch ärztliche Gutachterinnen und Gutachter festgestellt.