Entschädigungsleistungen

Das Soziale Entschädigungsrecht gewährt Anspruchsberechtigten Entschädigungszahlungen und weitere Leistungen. Um die Leistungen erhalten zu können, muss ein Antrag gestellt werden.

Anspruchsberechtigte sowie Hinterbliebene haben Anspruch auf anrechnungsfreie Entschädigungsleistungen. Diese können entweder monatlich ausgezahlt werden oder als Einmalzahlung in Form einer Abfindung. Die Höhe der Entschädigungszahlung bemisst sich nach dem anerkannten Grad der Schädigung.

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